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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 23/2024
Gemeinde Vogtei
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Nichtamtlicher Teil

Absetzbarkeit von nicht ins Abwassernetz eingeleitetem Wasser

Wie schon mehrfach in diesem Blatt über die Abrechnung der Neben- oder Gartenzähler berichtet, möchten wir noch einmal an die Ablesepflicht der verplombten Zähler durch die Anschlussnehmer erinnern.

Die Zählerstände sollten bis zum 10.12.2024 an die Gemeindewerke an info@gw-vogtei.de oder schriftlich mit Angabe der Zählnummer und Kassenzeichen oder Anschrift, gemeldet werden.

Anschlussnehmer, bei denen bereits Wasserzähler für nicht eingeleitetes Wasser eingebaut aber noch nicht verplombt sind, werden aufgefordert, sich bei den Gemeindewerken Vogtei (Tel. 03601-886868) zu melden und einen Termin für die Abnahme und das Verplomben zu vereinbaren.

Matthias Hiebsch

Werkleiter