Veranstaltungen öffentlicher Vergnügungen sind dazu bestimmt die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Den öffentlichen Charakter erhält die Veranstaltung dadurch, dass die Besucher nicht explizit/namentlich eingeladen sind, d.h. die Veranstaltung ist für jedermann öffentlich zugänglich.
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich ggü. der Gemeinde anzeigepflichtig.
Zusätzlich besteht Erlaubnis-Pflicht für:
| • | Motorsportliche Veranstaltungen - Diese müssen ggü. der Gemeinde & dem Landkreis (Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis FD Sicherheit und Ordnung) angezeigt werden. |
| • | nicht fristgerecht angezeigte öffentliche Veranstaltungen |
| d.h. ohne die Erteilung der Erlaubnis darf die Veranstaltung nicht stattfinden. |
| Nicht als Vergnügen gelten Veranstaltungen die vorwiegend religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, kulturellen, belehrenden o. erzieherischen Zwecken dienen, sofern sie in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind, z.B. |
| • | Gottesdienst in der Kirche |
| • | Kindergartenfest im Kindergarten |
| • | Schulveranstaltungen in der Schule |
| • | Buchlesung im Buchhandel o. der Bibliothek (allerdings ohne musikalische Begleitung) |
| • | Theateraufführungen im Theater |
Auflagen bei öffentlichen Veranstaltungen sind notwendig, um Sicherheit, Ordnung und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sie dienen sowohl dem Schutz der Teilnehmer als auch der Interessen der Veranstalter, da potenzielle Risiken frühzeitig minimiert werden. Dabei wird individuell betrachtet, ob die öffentliche Veranstaltung im Freien bzw. Festzelt stattfindet oder in einem Gebäude - wie hoch die voraussichtliche Besucherzahl ist - ob Speisen und Getränke angeboten werden - u.v.m.
Die zu betrachtenden Risiken sind vielfältig und sollten frühzeitig in die Planung integriert werden z.B.:
Sicherheit der Besucher
Veranstaltungen ziehen oft viele Menschen an. Auflagen zu Fluchtwegen, maximaler Besucherzahl oder baulichen Maßnahmen verhindern Gefahren und ermöglichen eine schnelle Evakuierung im Notfall. Dazu gehört auch die Absicherung des Veranstaltungsgeländes mittels Zufahrtssperren und Brandschutzmaßnahmen.
Gesundheit
Hygieneauflagen, medizinische Betreuung vor Ort oder Regelungen zu Lebensmittelausgabe sind essenziell, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Ein Erste-Hilfe-Konzept unterstützt die Anwesenden bei medizinischen Notfällen.
Schutz der öffentlichen Ordnung
Lärmschutz, Verkehrsregelungen und Alkoholbestimmungen tragen dazu bei, Konflikte mit Anwohnern zu reduzieren und Störungen im Umfeld der Veranstaltung zu vermeiden.
Schutz der Umwelt
Bestimmungen zur Müllentsorgung u.ä. bewahren nicht nur das Umfeld vor Belastungen sondern schützen auch Natur und Umwelt.
Haftungs- und Rechtssicherheit
Veranstalter reduzieren durch die Einhaltung von Auflagen ihr eigenes Haftungsrisiko und können rechtliche Konsequenzen vermeiden.
Qualität des Veranstaltungsablaufs
Durch klare Vorgaben wird der Ablauf für alle Beteiligten planbarer und transparenter.
Professionelles Image
Die Einhaltung der Auflagen zeigt Verantwortungsbewusstsein und schafft Vertrauen bei Partnern, Sponsoren und Gästen.
Gefährdung der Gäste
Vernachlässigte Sicherheits- oder Hygieneregeln können zu Verletzungen, Panik oder Krankheiten führen.
Finanzielle Schäden
Der Abbruch einer Veranstaltung oder einzelner Bestandteile (Getränkewagen, Karussell u.a.), die Rückforderungen von Tickets oder Schadensersatzforderungen können Einnahmen verringern oder zusätzlich hohe Kosten verursachen.
Haftungsrisiken
Kommt es zu Unfällen oder Schäden, haftet oft der Veranstalter persönlich. Daher sollte auch für jede öffentliche Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen werden, falls es keine Vereinshaftpflicht o.a. gibt oder diese inhaltlich nicht ausreicht.
Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder, Auflagenverschärfungen oder sogar Veranstaltungsverbote können verhängt werden.
Imageverlust
Negatives Medienecho oder unzufriedene Besucher schädigen langfristig den Ruf der Veranstaltung oder des Veranstalters.
Auch wenn § 42 OBG den Inhalt und die Frist der Anzeige öffentlicher Veranstaltungen knapp regelt, ist es im Interesse der Veranstalter, ihre Veranstaltungen möglichst früh und mit möglichst umfangreichen Informationen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Veranstaltungsanzeige der Gemeinde Vogtei fragt die wichtigsten Eckdaten ab und gibt den Veranstaltern schon viele Informationen an die Hand.
In der Veranstaltungsanzeige sind alle Flächen (Gebäude, Freiflächen, Zelt) zu benennen, auf die sich die Veranstaltung erstreckt. Die Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Teilnehmer dient u.a. der Gefahreneinschätzung.
Vollumfängliche Angaben ermöglichen eine enge Abstimmung mit Behörden, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten - gern auch direkt vor Ort.
So gewinnen Veranstalter Planungssicherheit und vermeiden kurzfristige Anpassungen oder sogar Absagen. Denn wenn die Ordnungsbehörde feststellt, dass Auflagen unzureichend oder gar nicht umgesetzt sind, kann sie die Veranstaltung in Teilen oder auch ganz untersagen.
Eine vorausschauende Kommunikation und die Akzeptanz von Auflagen schaffen somit die Grundlage für sichere, erfolgreiche und rechtskonforme Veranstaltungen.
Gut geplante Veranstaltungen zeigen, dass Regeln kein Hindernis sondern ein Fundament für Erfolg, Sicherheit und Nachhaltigkeit sind.
ACHTUNG:
Sondernutzung (im Zusammenhang mit Veranstaltungen)
Das Aufstellen von Zelten, Imbiss-/Getränkewagen, Fahrgeschäften, Bierzeltgarnituren u.a. auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Sondernutzung nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 Sondernutzungssatzung dar. Diese Sondernutzung ist unter Angabe der Maße der Stellflächen zwingend zusätzlich zu beantragen und kann weitere Kosten verursachen.
Wer ohne erforderliche Erlaubnis eine solche Sondernutzung beansprucht handelt ordnungswidrig, was gemäß § 11 Abs. 2 Sondernutzungssatzung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann.
Natürlich steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Vogtei im Vorfeld gern beratend zur Seite.
Mühlbach
Ordnungsamt