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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 23/2025
Gemeinde Vogtei
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Amtlicher Teil

Bekanntmachungsvermerk:

1.

Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis erfolgte mit Schreiben vom 02.10.2025. Mit gleichem Schreiben wurde eine Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2025, gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zugelassen.

2.

Die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2025, erfolgt im gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen „Vogtei-Echo", Ausgabe Nr. 22/2025 vom 07. November 2025 (Jahrgang 13).

3.

Die Nachtragshaushaltssatzung und die Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Vogtei für das Haushaltsjahr 2025 liegen außerdem nach Erscheinen dieser Zeitung für den Zeitraum von 14 Tagen in den Räumen der Gemeinde Vogtei, Hanfsack 3 in Vogtei OT Oberdorla zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich.

4.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Vogtei, den 30.10.2025

gez. Golebniak

Bürgermeister