Auf Grund des § 34 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Vogtei folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
(Nachrichtlich: Die Regelungen der §§ 1 bis 7 der Haushaltssatzung zum Haushalt 2025 der Gemeinde Vogtei behalten weiterhin ihre Gültigkeit.)
Vogtei, den 13.10.2025
Th. Golebniak
Bürgermeister