| 1. | Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde, des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis erfolgte mit Schreiben vom 13.10.2025. Mit gleichem Schreiben wurde eine Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Vogtei über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst (Feuerwehrsatzung und Wasserwehrdienstsatzung), gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zugelassen. |
| 2. | Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Vogtei über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst (Feuerwehrsatzung und Wasserwehrdienstsatzung), erfolgt im gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinde Vogtei und den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen „Vogtei-Echo", Ausgabe Nr. 22/2025 vom 07. November 2025 (Jahrgang 13). |
| 3. | Die Satzung der Gemeinde Vogtei über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst (Feuerwehrsatzung und Wasserwehrdienstsatzung) tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. |
Vogtei, den 30.10.2025
gez. Golebniak
Bürgermeister