Im Januar 2025 werden in den Städten und Gemeinden Sammelplätze für die gebührenfreie Entsorgung von Weihnachtsbäumen aus privaten Haushalten zur Verfügung gestellt. Die Lage der Sammelplätze und die jeweiligen Abfuhr- bzw. Abgabetermine sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Nutzer eines Bioabfallbehälters können den Weihnachtsbaum im Januar am jeweiligen Leerungstermin auch neben ihrem Bioabfallbehälter bereitlegen.
Es werden nur vollständig abgeschmückte, auf 1,50 m gekürzte Weihnachtsbäume ohne Verpackung mitgenommen.