Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Vogtei folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
|
|
|
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
|
| € | € | € | € |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 237.070 € | -265.320 € | 7.141.900 € | 7.113.650 € |
| die Ausgaben | 236.950 € | -265.200 € | 7.141.900 € | 7.113.650 € |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 262.650 € | -1.129.690 € | 4.471.240 € | 3.604.200 € |
| die Ausgaben | 879.400 € | -1.746.440 € | 4.471.240 € | 3.604.200 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.524.530,00 € um -2.595.500,00 € vermindert und um 877.000,00 € erhöht und damit auf 2.806.030,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft
Gemeinde Vogtei, 11.12.2024 — Siegel
Hecht
Bürgermeister
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Vogtei liegen außerdem nach Erscheinen dieser Zeitung für den Zeitraum von 14 Tagen in den Räumen der Gemeinde Vogtei, Hanfsack 3 in Vogtei OT Oberdorla zu den bekannten Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung dieses Haushaltsjahres gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO möglich.