Titel Logo
Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 25/2025
Gemeinde Vogtei
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Hinweise zum veränderten Gratulationsmodus ab 01.01.2026 bezüglich der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt „Vogtei Echo“

Der Geburtstag und auch das Ehejubiläum sind für viele unserer Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Tag im Leben, ein Grund zum Feiern und Anlass sich mal wieder mit den Verwandten, guten Freunden und alten Bekannten zu treffen. Die Veröffentlichung dieser Daten im Vogtei-Echo ist seit je her ein wichtiger Bestandteil unserer dörflichen Gemeinschaft. Der Bürgermeister und wir als Gemeinde möchten diese Tradition der Veröffentlichung gern beibehalten bzw. fortsetzen.

Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (2. DSAnpUG-EU) ist die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und damit auch von Geburtstags- und Ehejubiläen in einem Amtsblatt jedoch nur noch mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen zulässig. Das gilt auch für die Jubiläumsdaten, die im digitalen Amtsblatt auf der Internetseite der Gemeinde Vogtei veröffentlicht werden, sowie für die Daten, die zu Gratulationszwecken anlassbezogen dem Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises zur Verfügung gestellt werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine zuvor eingerichtete oder bestehende Übermittlungssperre bezüglich Alters- und Ehejubiläen wegen der entgegenstehenden Schutzwirkung nicht weiter bestehen kann und gelöscht wird, wenn wir Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer Alters- und Ehejubiläen erhalten. Bitte beachten Sie auch, dass falls Sie in der Vergangenheit nur eine Sperre für ihr Alters- oder Ehejubiläum eingetragen hatten, diese seit Februar 2025 immer für beide Jubiläumsarten gilt, also das Alters- und das Ehejubiläum gleichermaßen. Eine getrennte Sperrmöglichkeit nur für den Geburtstag oder nur für Ihr Ehejubiläum ist nicht mehr vorgesehen.

Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für uns hierbei das Datum des Redaktionsschlusses des Verlages maßgebend ist. Bereits an den Verlag übermittelte Jubiläen können nicht zurückgerufen werden. Kommen Sie bitte deshalb bezüglich Ihrer Einwilligung oder eines Widerrufes frühzeitig auf uns zu.

Durch die Abgabe oder Rücksendung des ausgefüllten Vordruckes auf der 2. Innenseite dieses Amtsblattes, erteilen Sie der Gemeinde die zur Veröffentlichung gesetzlich geforderte Einwilligung.

Somit besteht für Sie auch weiterhin die Möglichkeit, anlässlich eines Geburtstags- bzw. Ehejubiläums namentlich im Amtsblatt unserer Gemeinde benannt zu werden.

Um allen Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit für die Übermittlung ihrer Einwilligung zu geben, werden wir den Gratulationsmodus erst zum 01.01.2026 umstellen und ab diesem Zeitpunkt nur noch die Jubiläumsdaten der Bürger veröffentlichen, die aktiv in die Veröffentlichung eingewilligt haben.

Sie sind sich nicht sicher, ob und welche Übermittlungssperren für Sie eingetragen ist? Dann zögern sie bitte nicht uns zu kontaktieren!

Bitte beachten Sie dazu auch die nachfolgenden datenschutzrechtlichen Informationen zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt der Gemeinde Vogtei.

Mir ist bekannt, dass der Verantwortliche die

ist.

Er wird diese Einwilligung nachweisen können, solange die Verarbeitung meiner Daten andauert.

Ich weiß, dass die Datenschutzbeauftragte erreichbar ist unter:

Mir ist bekannt, dass ich die Datenschutzbeauftragte jederzeit kontaktieren kann, wenn ich meine Rechte wahrnehmen möchte.

Es werden folgende, freiwillig angegebene Daten über mich verarbeitet:

Name, Vorname, Jubiläum, Jubiläumstag und Anschrift. Die Adressdaten werden jedoch nicht im Amtsblatt, in gedruckter und digitaler Form, veröffentlicht.

Die Datenverarbeitung hat folgenden Zweck:

Die Gemeinde Vogtei gratuliert im Amtsblatt „Vogtei-Echo“ Jubilaren zum Geburtstag und zum Ehejubiläum. Das Amtsblatt wird auch in digitaler Form auf der Internetseite der Gemeinde Vogtei veröffentlicht. Zu Gratulationszwecken werden meine Daten ebenfalls an den Landrat des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreis weitergeleitet.

Die Daten werden von folgenden Stellen im Auftrag verarbeitet:

Linus Wittich Medien KG,

In den Folgen 43, 98693 Ilmenau (Auftragsverarbeiter).

Meine Rechte:

Ich weiß,

dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann, dass aber dadurch Verarbeitungen in der Vergangenheit nicht rechtswidrig werden. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft. Der Widerruf erfolgt genauso wie diese Zustimmung.

dass ich jederzeit Auskunft über die uns verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten kann.

dass ich meine Daten jederzeit berichtigen lassen kann, wenn sie falsch sind.

dass ich meine Daten jederzeit löschen lassen kann, wenn keine anderen Gründe (Aufbewahrungsfristen, Gesetze, Verträge) dagegensprechen.

dass ich meine Daten jederzeit an mich oder eine von mir gewünschte Stelle übertragen lassen kann, falls möglich, in maschinenlesbarer Form.

dass ich bei automatischen Entscheidungen, z. B. durch ein Programm, das Recht habe, die Entscheidung durch eine menschliche Fachkraft überprüfen zu lassen.

dass ich die Verarbeitung meiner Daten jederzeit einschränken lassen kann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Verarbeitung oder der Daten bestehen.

dass ich mich jederzeit bei der Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen beschweren kann, wenn ich der Ansicht bin, dass meine personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden:

Thüringer Landesbeauftragter

f. den Datenschutz und Informationsfreiheit

Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt

E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de

Telefon: 0361 573112-900

Fax: 0361 573112-904