Der von der Gemeinde Vogtei am 25.09.2025, Beschluss-Nr. 65-09/2025 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Wohngebiet „Metzlochweg - Riedhofstraße“ in der Gemarkung Oberdorla der Gemeinde Vogtei / OT Oberdorla wurde auf der Grundlage von § 10 Absatz 2 Baugesetzbuch durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt.
Der Bebauungsplan Wohngebiet „Metzlochweg - Riedhofstraße“ in der Gemarkung Oberdorla der Gemeinde Vogtei / OT Oberdorla kann im Verwaltungsgebäude, Bauverwaltung, während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Abt. Bauamt, Hanfsack 3, 99986 Vogtei OT Oberdorla
| Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der in § 215 Abs. 1 i.V.m. § 214 Abs.1 BauGB gegeben sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren, nach § 215 Abs. 1 und 2 BauGB, seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wurden. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Ergänzungssatzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan Wohngebiet „Metzlochweg - Riedhofstraße“ in der Gemarkung Oberdorla der Gemeinde Vogtei / OT Oberdorla tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung im Amtsblatt „Vogtei-Echo“ in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehendem Kartenausschnitt dargestellt.
Gemeinde Vogtei, 10.12.2025
gez. Golebniak
Bürgermeister