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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 3/2023
Gemeinde Vogtei
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Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl alsJugendschöffin/Jugendschöffe

für die Amtsperiode 2024 - 2028

Für das Amtsgericht Mühlhausen und das Landgericht Mühlhausen werden in diesem Jahr wieder interessierte Bürger und Bürgerinnen gesucht, welche bereit sind, das Jugendschöffenamt für die Amtsperiode 2024 - 2028 zu übernehmen.

Jugendschöffen und Jugendschöffinnen sind ehrenamtliche Richter, welche neben den Berufsrichtern ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung mit einbringen sollen. Jeder Bürger und jede Bürgerin zwischen 25 und 70 Jahren kann Jugendschöffe werden. Eine juristische Ausbildung ist nicht erforderlich, jedoch sollen die Bewerber erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Außerdem sind soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis notwendige Eigenschaften, um das Schöffenamt zu übernehmen.

Vom Jugendschöffenamt ausgeschlossen sind Personen gemäß § 32 GVG:

die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,

die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind.

Personen, die nicht ausreichend die deutsche Sprache beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen ebenfalls das Schöffenamt nicht übernehmen.

Weiterhin sollen folgende Personen gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden:

Mitglieder der Bundes- oder Landesregierung,

Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können,

Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte,

gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,

Religionsdiener und Mitglieder solcher Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Gemäß § 44a des Deutschen Richtergesetzes soll nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, wer

gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,

wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind.

Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sowie die Datenschutzerklärung des Landkreises können Sie auf der Internetseite des Unstrut-Hainich-Kreises finden oder im Kreistagsbüro, Frau Zimmermann, Tel.: (03601) 801004 oder l.zimmermann@uh-kreis.de bzw. Frau Junker, Tel.: (03601) 801015 oder a.junker@uh-kreis.de anfordern.

Interessierte Bürger und Bürgerinnen können das Bewerbungsformular bis zum 17. März 2023 im Original an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis an folgende Adresse senden:

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

z. H. Kreistagsbüro

Lindenhof 1

99974 Mühlhausen

Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 erhalten Sie im Kreistagsbüro und auf der Internetseite des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen.

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Landrat

Datenschutzerklärung

Die folgenden Hinweise gelten für die Datenverarbeitungen durch das

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

Lindenhof 1

Telefon 03601 80 0

99974 Mühlhausen

Email Poststelle@UH-Kreis.de

Der Datenschutzbeauftragte ist unter der Telefonnummer 03601 80 1234 sowie per Email unter der Adresse ds@UH-Kreis.de zu erreichen.

In Ihrem Fall ist der Fachdienst

Kreistagsbüro

03601 80 10 15

Lindenhof 1

a.junker@uh-kreis.de

99974 Mühlhausen

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Weiterhin haben Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Die Aufsichtsbehörde erreichen Sie unter:

Thüringer Landesbeauftragter für

den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Häßlerstraße 8

99096 Erfurt

E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de

Internet: www.tlfdi.de

Telefon: 0 361 / 57 311 29 00

Fax: 0 361 / 57 311 29 04