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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 3/2024
Gemeinde Vogtei
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Waldgenossenschaft „Laubgenossenschaft Langula“

Bekanntmachung auf der Grundlage des § 54 b Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)

Die Waldgenossenschaft „Laubgenossenschaft Langula“ beabsichtigt, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.

Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.

Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke

(Bestandsverzeichnis)

Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand

mit Namen, Anschrift und der Höhe des Anteils

(Anteilsverzeichnis)

Die Auslegung erfolgt in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde „Vogtei“,

Hanfsack 3 in 99986 Vogtei OT Oberdorla

vom 01.03.2024 - 31.03.2024

in der Zeit:

Mo. - Mi. - Do. und Fr.:

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag:

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Innerhalb der Auslegungsfrist können begründete Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden und diese sind an folgende Anschrift zu senden.

Uwe Fritzlar

Eisenacher Straße 13

99986 Vogtei OT Langula

E-Mail: uwe.fritzlar@vogtei.net

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und Klärung der Einwände,

übermittelt die Waldgenossenschaft „Laubgenossenschaft Langula“

die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde zur weiteren Verwendung.

Uwe Fritzlar

Vorsitzender der Waldgenossenschaft