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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 3/2026
Gemeinde Vogtei
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Organisationsplan der Landgemeinde Vogtei für die Kräfte des Wasserwehrdienstes

Das Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2019 verpflichtet im § 55 die Gemeinde, welche erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet ist, einen Wasserwehrdienst einzurichten.

In der Landgemeinde Vogtei wird der Wasserwehrdienst durch die Gemeindeverwaltung und die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Vogtei wahrgenommen und organisiert.

Nach § 55 ThürWG ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Insbesondere soll die Nutzung der Grundstücke den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser angepasst werden.

Inhalt

1.

Beschreibung und Bezeichnung der Bach- und Flussabschnitte

2.

Beschreibung und Bezeichnung der gefährdeten Infrastruktur im innerörtlichen Bereich

3.

Leiter des Einsatzes, seine Stellvertreter und die vorgeplanten Kräfte sowie deren Erreichbarkeit

4.

Art der Alarmierung

5.

Sammlungsort

6.

Ablösung und Versorgung

7.

Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel

8.

Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel

9.

Art und Weise der Nachrichtenübermittlung

10.

Pegelstände

1. Beschreibung und Bezeichnung der Bach- und Flussabschnitte

Gemarkung Landgemeinde Vogtei und Ortsteilen

Gewässer im Bereich der Landgemeinde Vogtei und deren Ortsteile

Wilder Graben

Angerbach

Hauptgraben

2. Beschreibung und Bezeichnung der gefährdeten Infrastruktur im innerörtlichen Bereich

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Bereich OT Oberdorla „Wilder Graben"

Bereich Brücke Am Wasser

Bereich Brücke Langulaer Straße

Gebiet Bei der Wiesenmühle

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Bereich OT Langula „Langer Graben", „Mühlgraben" und „Hauptgraben"

Bereich Brücke L 1016

Bereich Bücke Flamingostraße inklusive Zufahrtsbrücke Firma FWT Flamingo GmbH

Bereich Brücke K 205 Kammerforster Straße

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Bereich OT Niederdorla „Wilder Graben" und Zufluss durch den „Angerbach" und „Hauptgraben" vom OT Langula kommend

Bereich des bebauten Grundstück Grundmühle

Bereich von der Bebauung Oppershäuser Straße L 2104 bis einschließlich Bereich Unterried und Gänseried

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Infrastruktur

Ver- und Entsorgung (Kläranlage)

Wohngebäude

Straßen

Brücken

3. Leiter des Einsatzes, dessen Stellvertreter und die vorgeplanten Kräfte sowie deren Erreichbarkeit

Leiter des Einsatzes ist in der aktuellen, rechtsgültigen Fassung des ThürBKG

Fassung vom:

02.07.2024

Gültig ab:

01.01.2025

in dem Paragraphen 29 und dem Paragraphen 30 definiert.

Funktion und Erreichbarkeit

4. Art der Alarmierung

Die Alarmierung erfolgt über die Leitstelle Unstrut-Hainich-Kreis an die örtlichen Feuerwehren über Sirene, Funkmeldeempfänger und Divera 24/7 App.

Der Einsatzleiter der Feuerwehr (Wasserwehr) oder ein Beauftragter informiert telefonisch den Bürgermeister bzw. bei dessen nicht Erreichbarkeit einen anderen Vertreter.

Bei Bedarf erfolgt die Alarmierung vom Bauhof und dessen Mitarbeitern per Telefon.

Weitere Kräfte und Mittel werden nach Bedarf per Telefon oder über die Leitstelle Unstrut-Hainich-Kreis hinzugezogen.

5. Sammlungsorte

Sammlungsort ist das jeweilige Gerätehaus des Einsatzortes

Gerätehaus Oberdorla

Gerätehaus Langula

Gerätehaus Niederdorla

6. Ablösung und Versorgung

Über die Ablösung entscheidet der örtliche Einsatzleiter (im Verhinderungsfall sein Vertreter).

Die Versorgung der Einsatzkräfte übernimmt ein Vertreter der Landgemeinde Vogtei auf Anweisung des Bürgermeisters bzw. eines Beauftragten.

7. Lagerorte der Hochwasserbekämpfungsmittel

Die Hochwasserbekämpfungsmittel werden in einem für die Einsatzkräfte der Wasserwehr zugänglichen Gebäude der Gemeinde gelagert.

8. Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel

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1000 Sandsäcke leer

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3 x Tauchpumpen inkl. Zubehör

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Handwerkzeug

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3 x Stromerzeuger 5,5 KvA

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1 x TS 8/8

9. Art und Weise der Nachrichtenübermittlung

Die Nachrichtenübermittlung erfolgt über Funkgeräte der Feuerwehren, über Mobiltelefon oder Festnetz. Die Bevölkerung kann über Sirene und ggf. über Melder informiert werden.

Landgemeinde Vogtei, den 30.10.2025

Gez.

Golebniak

Gemeinde Vogtei

Bürgermeister

Hanfsack 3

99986 Vogtei OT Oberdorla

Pegelstände

Normalpegel