Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), i. V. m §§ 2, 5, 17 und 18 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst in seiner Sitzung am 23.11.2023 folgende 1.Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Kammerforst (Hundesteuersatzung) beschlossen:
Artikel 1
Die Hundesteuersatzung vom 18.09.2014 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Gefährliche Hunde, im Sinne des Abs. 1, sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Zucht, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Als gefährliche Hunde gelten die Hunde, die von der Ordnungsbehörde gemäß § 3 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) als gefährlich eingestuft oder festgestellt sind und einer Erlaubnis nach § 4 ThürTierGefG bedürfen.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kammerforst, 23.02.2024
Konkel — Siegel
Bürgermeister