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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 6/2025
Gemeinde Vogtei
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Nichtamtlicher Teil

Parken in der Gemeinde Vogtei sowie in Kammerforst und Oppershausen

PARKEN ist das Abstellen eines Fahrzeuges für mehr als 3 Minuten oder wenn sich der Fahrer vom Fahrzeug entfernt.

In unseren Ortschaften haben wir viele enge Straßen und wenige ausgewiesene Parkplätze.

Natürlich möchte jeder bequem seinen Einkauf auf kurzem Wege ins Haus bringen oder das Fahrzeug „griffbereit“ in der Nähe stehen haben. Doch diese Bequemlichkeit geht auf Kosten der Versorgung und Sicherheit.

Was, wenn die Müllabfuhr Ihre Tonne nicht leeren kann, weil Sie nicht bis zu Ihnen fahren kann?

Was, wenn die Feuerwehr Ihnen bei einem Brand nicht zu Hilfe kommen kann, weil sie einfach nicht durchkommt?

Was, wenn Ihr Kind/Enkelchen vor der Schule oder dem Kindergärten zu Schaden kommt, weil es wegen eines falsch geparkten Fahrzeuges vom Gehweg auf die Straße gehen muss?

Zudem könnte auch IHR Fahrzeug beschädigt werden, wenn es ungünstig abgestellt ist.

Deshalb parken Sie bitte dort, wo es erlaubt ist. Ideal dafür ist natürlich Ihr eigenes Grundstück auch wenn es bedeutet, die Einfahrt dafür frei zu räumen.

Zum Schutze aller finden künftig verstärkt Kontrollen statt. Anhaltende Verstöße werden dann auch mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet.

Regelungen zum Halten und Parken finden Sie in der StVO, z.B.:

§ 12 Halten und Parken

Anlagen der StVO zu den Verkehrszeichen

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme

Mühlbach

Ordnungsamt der Gemeinde Vogtei