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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 7/2025
Gemeinde Vogtei
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Amtlicher Teil

zur Stichwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Vogtei am 09.03.2025

A

Wahlberechtigte insgesamt

3.582

B

Zahl der Wähler

2.427

C

Ungültige Stimmabgaben

22

D

Gültige Stimmabgaben

2.405

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Golebniak, Thomas (Einzelbewerber)

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Vogtei, den 11.03.2025

Hartmann

Wahlleiter