| A | Wahlberechtigte insgesamt | 3.582 |
| B | Zahl der Wähler | 2.427 |
| C | Ungültige Stimmabgaben | 22 |
| D | Gültige Stimmabgaben | 2.405 |
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
| Listen Nr. | Kennwort des Wahlvorschlags der Partei / Wählergruppe / des Einzelbewerbers | Stimmen | |
| D | 1 | Golebniak, Thomas (Einzelbewerber) | 1.256 |
| D | 2 | Hecht, Christian (Einzelbewerber) | 1.149 |
|
| zusammen | 2.405 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:
| Golebniak, Thomas (Einzelbewerber) |
| Er ist zum Bürgermeister gewählt. |
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises, Lindenhof 1, 99974 Mühlhausen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Vogtei, den 11.03.2025
Hartmann
Wahlleiter