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Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 7/2026
Kammerforst
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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kammerforst in der Sitzung vom 18.12.2025 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung vom 16.12.2021, zuletzt geändert durch 1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 22.03.2024 wird wie folgt geändert:

1.

Nach § 8 wird folgender neue § 8a eingefügt:

„§ 8a

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch

-

die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,

-

die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO,

-

Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,

-

Umfragen in Jugendforen oder

-

die Durchführung von Jugendworkshops.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden."

2.

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 28,50 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats

3.

§ 10 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

Beim zweiten Spiegelstrich wird der Betrag „166,00 Euro" durch den Betrag „185,00 Euro" ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kammerforst, 24.02.2026⇔ Siegel

Konkel

Bürgermeister