Titel Logo
Vogtei-Echo - Amtsblatt der Gemeinde "Vogtei"
Ausgabe 8/2026
Gemeinde Vogtei
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Nachrichten aus dem Ordnungsamt

Sondernutzung

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,

Sondernutzung im öffentlichen Raum ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen werden.

Sondernutzungen können u.a. sein:

Diese und weitere Arten der Sondernutzung finden Sie in unserer Sondernutzungs(gebühren)satzung, wobei diese auf Grund individueller Nutzungsarten als nicht abschließend zu betrachten ist.

Für verkehrsregelnde Maßnahmen, etwa Gehweg- oder Straßensperrungen ganz oder teilweise, bedarf es zusätzlich einer verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO.

Antragstellung

Sondernutzung ist bei der Gemeinde Vogtei - Ordnungsamt rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Beginn) schriftlich zu beantragen - eine einfache E-Mail (auch wenn der Antrag als PDF eingefügt ist) reicht hierfür nicht aus.

Verkehrsrechtliche Anordnung ist beim Landratsamt Unstrut-Hainich FD Straßenverkehrsbehörde ebenfalls mind. 2 Wochen vor Beginn zu beantragen.

Wer die Genehmigung nicht beantragt, riskiert eine unerlaubte Sondernutzung mit ordnungsrechtlichen Folgen bis hin zu Bußgeldern, Beseitigungsanordnungen und Kosten für eine nachträgliche Herstellung rechtmäßiger Zustände.

Kosten

In der Praxis entstehen dem Antragsteller Kosten und Gebühren.

Auf Ebene der Gemeinde Vogtei sind das:

  • Genehmigungspauschale
  • Sondernutzungsgebühr nach Laufzeit
  • Zeitaufwand der Ordnungsbehörde für Vor-/Nachbereitung
  • Auslagen für die Zustellung des Bescheides

Auf Ebene der Straßenverkehrsbehörde sind das:

  • Gebühren für eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 6 StVO
  • evtl. Kosten für Verkehrszeichenpläne, Ortsbesichtigungen und Verlängerungen

Auflagen

Die Einhaltung von Auflagen ist wichtig, weil sie die Sicherheit des Verkehrs, die Zugänglichkeit für Anlieger, Rettungswege und die geordnete Nutzung des öffentlichen Raums schützt.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Thüringer Straßengesetz sowie in den Gemeinden Vogtei, Kammerforst und Oppershausen die Sondernutzungs- & Sondernutzungsgebührensatzungen sowie die Verwaltungskostensatzung.

P.S.: Informieren Sie sich auch auf der Website der Gemeinde Vogtei

www.gemeinde-vogtei.de im Bereich

Gemeindeverwaltung -> Auch interessant -> Bauen & Behörde.

Hier finden Sie auch die Rechtsgrundlagen und Anträge.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an das Ordnungsamt der Gemeinde Vogtei - lieber einmal mehr gefragt, als unbeabsichtigt was falsch gemacht.

Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Vogtei

Mühlbach