Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Unstrut-Hainich / Gemeinde Kammerforst auf der Grundlage des § 54 b Abs. 2 Satz 2 Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG)
Die Waldgenossenschaft „Bechsteder Holz“ beabsichtigt, bei der obersten Forstbehörde die Erstellung eines Eintragungsersuchens an das zuständige Grundbuchamt zu beantragen.
Hierzu werden die nachfolgenden Verzeichnisse vor der Übermittlung an die oberste Forstbehörde für die Dauer von vier Wochen zur Einsichtnahme durch ihre Mitglieder und sonstige Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme haben, öffentlich ausgelegt.
| • | Verzeichnis der zur Gesamthand gehörenden Grundstücke (Bestandsverzeichnis) und |
| • | Verzeichnis der Mitglieder der Gesamthand mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und der Höhe des Anteils (Anteilsverzeichnis) |
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 24.04.2026 bis 25.05.2026
Ort der Auslegung: Kammerforst
Innerhalb der Auslegungsfrist können Einwendungen geltend gemacht werden.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist übermittelt die Waldgenossenschaft die Verzeichnisse an die oberste Forstbehörde, wenn gegen die Verzeichnisse keine Einwendungen geltend gemacht wurden.
Konstantin Stegmann
Vorsitzender der Waldgenossenschaft Bechstedter Holz