Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,
die Einhaltung der Straßenreinigungspflicht ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit und Sauberkeit unserer Gemeinde.
Als Anwohner sind Sie verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Grundstück sowie den angrenzenden Fahrbahnrand regelmäßig zu reinigen.
Dies umfasst:
| • | Beseitigung von Laub, Schmutz, Unkraut und sonstigen Verunreinigungen |
| • | Schnee- und Eisbeseitigung im Winter |
| • | Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch Streuen bei Glätte |
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Nachbar seine Straßenreinigung vernachlässigt, sprechen Sie Ihn bitte an. Vielleicht gibt es Gründe (z.B. gesundheitlich), die ihm die Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe erschweren.
| => | Helfen Sie sich gegenseitig - daraus können auch Freundschaften entstehen. |
Über die genauen Pflichten und den Umfang informieren Sie sich bitte (siehe Regelungen).
Es ist wichtig zu betonen, dass Dekorationsgegenstände und Blumenkübel auf dem Gehweg zwar hübsch anzusehen sind, aber ein enormes Sicherheitsrisiko für alle Fußgänger bedeuten.
| => | Diese Hindernisse sind unbedingt von den Gehwegen zu entfernen. |
Denken Sie daran: Frei zugängliche Gehwege sind besonders wichtig für Rollstuhlfahrer, ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen. Lassen Sie uns gemeinsam für sichere und saubere Straßen in unserer Gemeinde sorgen.
Auch das zeitlich befristete Aufstellen von Gegenständen auf Gehwegen ist ohne Genehmigung nicht erlaubt. Dies gilt z.B. für:
Die Genehmigung dieser Sondernutzung beantragen Sie in der Gemeinde Vogtei - Hanfsack 3.
Zum Schutze aller finden künftig auch hierzu verstärkt Kontrollen statt. Anhaltende Verstöße werden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet.
Regelungen zu Straßenreinigung und Sondernutzung finden Sie u.a. in:
| • | Straßenreinigungssatzungen (Gemeinde Vogtei & Gemeinden Kammerforst & Oppershausen) |
| • | Sondernutzungssatzungen & Sondernutzungsgebührensatzungen (Gemeinde Vogtei & Gemeinden Kammerforst und Oppershausen) |
| • | § 9 Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Vogtei sowie den erfüllten Gemeinden Kammerforst und Oppershausen |
| • | § 17 und 18 ThürStrG (Thüringer Straßengesetz) |
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme
Mühlbach
Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Vogtei