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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Interessenbekundungsverfahren im Rahmen einer innerstädtischen Flächenrevitalisierung in Oberhof

Interessenbekundungsverfahren im Rahmen einer innerstädtischen Flächenrevitalisierung in Oberhof

Die EFG mbH führt im Auftrag der Stadt Oberhof ein Interessenbekundungsverfahren für die, seitens der Stadt angestrebte innerstädtischen Flächenrevitalisierung in Oberhof durch.

Dies vorangestellt ist beabsichtigt, die Fläche inkl. der aufstehenden Bebauung (Garagenkomplex), an einen interessierten Investor zu verkaufen.

Im Rahmen einer notariellen Urkunde sollen bestehende Flurstücke sowie partiell noch zu vermessende Teilflächen verkauft werden.

Die Stadt Oberhof geht aktuell von städtebaulichen Rahmenbedingungen des § 34 BauGB aus, Alternativvorschläge bzgl. der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht ausgeschlossen.

1. Kurze Beschreibung der Fläche

Die entsprechende Fläche befindet sich am östlichen Stadtrand, anliegend zur östlichen Auffahrt zur L3247 (Richtungsfahrbahn Gotha) und hat eine Größe von ca. 7.140 m².

Auf der Fläche befinden sich diverse Garagen ohne entsprechende Nutzungsverträge. Im Rahmen des angestrebten Flächenverkaufes geht die Stadt Oberhof davon aus, dass der Käufer die bestehenden Garagen auf eigene Kosten abreißt. Unmittelbar anliegend befindet sich die Zufahrt zum städtischen Bauhof sowie die L3247 sowie die Straße zum Kehltal.

2. Anforderungen an den zukünftigen Betreiber der Einrichtung

Der potentielle Erwerber der Einrichtung verfügt über Zuverlässigkeit, fachliche Leistungsstärke und wirtschaftliche Solidität.

Dem Interessenten steht es frei, ein Betreiber- bzw. Baukonzept auf der Basis der bestehenden Bausubstanz, einer Verwendung von Teilbereichen der bestehenden Bausubstanz bzw. eines kompletten Abrisses zu entwickeln und im Rahmen der Interessenbekundung einzureichen.

3. Ihre Interessenbekundung sollte insbesondere enthalten

  1. Darstellung/Beschreibung des Interessenten, Gesellschaftsform und wirtschaftliche Darstellung der letzten 3 Jahre (hinsichtlich der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse bestehen keine Vorgaben)
  2. Darstellung des geplanten Vorhabens bzgl. der innerstädtischen Flächenrevitalisierung
  3. technische und bauliche Umsetzung,
  4. überschlägige Zeitplanung,
  5. Rahmenbedingungen eines Grundstückskaufvertrages

Ihre Interessenbekundung soll die Stadt Oberhof zunächst in die Lage versetzen, sich über die Tragfähigkeit der eingereichten Grobkonzepte ein Bild zu machen. Hinsichtlich der Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist u.a. die Beschreibung der ggf. avisierten Finanzierung der Flächenrevitalisierung sowie ggf. ein korrespondierender Nachweis hilfreich.

Daran knüpfen sich für keine der beteiligten Parteien resultierende Rechtsfolgen bzw. vorvertragliche Ansprüche an.

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die Stadt Oberhof entscheiden, ob bzw. mit wem weitere Vertragsverhandlungen geführt werden.

Hinsichtlich des Weiteren zeitlichen Ablaufes wird aktuell von folgenden Rahmenbedingungen ausgegangen:

Entscheidungen der Stadt Oberhof:

2024*,

Konzeption / Planung / Genehmigungen:

bis 2026*,

Baubeginn:

2027*,

* Im Zusammenhang mit dem präferierten Umsetzungskonzept sind Präzisierungen möglich.

4. Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren

Dieses Schreiben bzw. diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Interessenbekundungen, die nicht den Bestimmungen der VOB/VgV unterliegen. Korrespondierende Ausschreibungsverfahren können derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Rechtliche oder finanzielle Forderungen (z.B. Aufwendungsersatz, Schadensersatz oder Kostenerstattung) oder Ansprüche auf Vertragsabschluss oder Ausführung der Maßnahme seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am formlosen Interessenbekundungs- und Verhandlungsverfahren nicht.

Insbesondere entstehen auch keine Ansprüche gegen die Stadt Oberhof aufgrund geführter Vertragsverhandlungen oder aus dem Grundsatz des sog. „Verschuldens vor bzw. bei Vertragsabschluss“ („Culpa in Contrahendo“).

Die beabsichtigte Kooperation bzw. die geplanten Transaktionen werden ggf. auch mit anderen potentiellen Partnern besprochen. Aus diesem Grund steht es der Stadt Oberhof frei, Verhandlungen im Zusammenhang mit diesem Projekt zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtungen zu beenden.

5. Sonstige Hinweise zum Verfahren

Sie können nach rechtzeitiger vorheriger Absprache das Grundstück sowie die aktuell bestehenden Gebäude besichtigen. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Terminabsprache wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin der Stadt Oberhof, Frau Koch. Sie steht Ihnen unter 036842-28021 jederzeit zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit inhaltlichen Fragen des Interessenbekundungsverfahrens besteht die Möglichkeit einer tel. Kontaktaufnahme mit der EFG: Hier steht Ihnen Frau König / Tel. 03681-452300 jederzeit zur Verfügung.

Im Hinblick mit dem Interessenbekundungsverfahren wurden diverse flächen- und gebäudespezifische Informationen in diversen Datenblättern zusammengefasst.

Dies vorangestellt besteht die Möglichkeit dieses bei der EFG schriftlich/Fax: 03681-4523012 oder per Mail (info@efgmbh.eu) anzufordern.

Die Frist zur Abgabe der Interessenbekundung endet am 29.02.2024.

Die Interessenbekundung ist an die Entwicklungs- und Flächenmanagementgesellschaft mbH, in 98529 Suhl, Werner-Seelenbinder-Straße 17 zu senden.

Die Interessenbekundungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Interessenbekundungsverfahren - „innerstädtische Flächenrevitalisierung - in Oberhof“ zu übergeben bzw. einzureichen.