Titel Logo
Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss Nr.: 3-30-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt:

01.

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorentwurf, Entwurf zur öffentlichen Auslegung und dem Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

02.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

03.

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Oberhof mit Stand August 2024, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000.

04.

Die Begründung zum Flächennutzungsplan der Stadt Oberhof mit Stand August 2024 wird gebilligt.

05.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Flächennutzungsplan der Stadt Oberhof, gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bei der höheren Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan der Stadt Oberhof mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmung von 9 anwesenden Stadträten:
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung
Beschluss Nr.: 3-31-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2024 die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Bau-, Grundstücks- und Verkehrsausschuss wie folgt:

FW: Elke Elflein

Abstimmung von 9 anwesenden Stadträten:
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung
Beschluss Nr.: 3-32-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2024 die Berufung von sachkundigen Bürgern in den Bau-, Grundstücks- und Verkehrsausschuss wie folgt:

AFD: Peter Müller

Abstimmung von 9 anwesenden Stadträten:
6 Ja / 1 Nein / 2 Enthaltung
Beschluss Nr.: 3-33-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2024 die Änderung des § 19 des Gesellschaftsvertrages der Tourismus GmbH Oberhof wie folgt:

§ 19
Jahresabschluss

(1)

Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und auf Verlangen dem Aufsichtsrat zusammen mit einem Vorschlag zur Ergebnisverwendung vorzulegen. Eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird hiermit nicht begründet.

(2)

Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wird die Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers entsprechend den Erfordernissen für die Prüfung von großen Kapitalgesellschaften nach Maßgabe des ersten Absatzes dieses Paragraphen vorgesehen. Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sind zu beachten. Wird der Jahresabschluss nachträglich berichtigt, insbesondere im Zuge einer Betriebsprüfung, so ist der berichtigte Abschluss maßgeblich.

(3)

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Eine Abschrift des Jahresabschlusses ist den Gesellschaftern gemeinsam mit der Stellungnahme des Aufsichtsrats spätestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zu übersenden.

(4)

Mit Ablauf von zwei Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung sind Einwendungen gegen den Jahresabschluss ausgeschlossen.

Abstimmung von 9 anwesenden Stadträten:
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung
Beschluss Nr.: 3-34-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 17. September 2024 die Änderung des § 9 des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft Oberhof mbH wie folgt:

§ 9
Jahresabschluss

(1)

Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und auf Verlangen dem Aufsichtsrat zusammen mit einem Vorschlag zur Ergebnisverwendung vorzulegen. Eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird hiermit nicht begründet.

(2)

Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wird die Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers entsprechend den Erfordernissen für die Prüfung von großen Kapitalgesellschaften nach Maßgabe des ersten Absatzes dieses Paragraphen vorgesehen. Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sind zu beachten. Wird der Jahresabschluss nachträglich berichtigt, insbesondere im Zuge einer Betriebsprüfung, so ist der berichtigte Abschluss maßgeblich.

(3)

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Eine Abschrift des Jahresabschlusses ist den Gesellschaftern gemeinsam mit der Stellungnahme des Aufsichtsrats spätestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zu übersenden.

(4)

Mit Ablauf von zwei Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung sind Einwendungen gegen den Jahresabschluss ausgeschlossen.“

Abstimmung von 9 anwesenden Stadträten:
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung