Beschluss Nr.: 37-329-23
Der Stadtrat der Stadt Oberhof hebt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2023 den Beschluss Nr. 35-317-23 vom 09.05.2023 auf.
Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 37-330-23
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2023:
| 1. | Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kehltal“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Die Lage des Bebauungsplans ist der Anlage (Übersichtslageplan) zum Beschluss zu entnehmen. |
| 2. | Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oberhof, Flur 12, die Flurstücke 22/10 (teilweise), 34/4, 34/16, 34/19 (teilweise), 72/48 (teilweise), 73/17, 73/35, 73/45 und 73/46. Das Plangebiet liegt südöstlich der Kernstadt Oberhof und wird im Nordwesten von der Landesstraße L 3247 und im Osten von der Landesstraße L 2273 begrenzt. Im Westen grenzt der Bauhof der Stadt Oberhof an und im Süden schließt sich Wald an. Im Norden des Geltungsbereiches befindet sich ein Garagenkomplex und im Süden ein Hotel. |
| 3. | Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 37-331-23
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner Sitzung am 12.09.2023 den Erlass der vorliegenden Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Oberhof (Feuerwehrsatzung).
Abstimmung von 9 anwesenden Stadträten:
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 37-332-23
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner Sitzung am 12.09.2023 den Erlass der vorliegenden Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung).
Abstimmung von 9 anwesenden Stadträten:
9 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 37-333-23
Nach ausführlicher Befassung und gründlicher Abwägung kommt der Stadtrat der Stadt Oberhof in seiner Sitzung am 12.09.2023 zu dem Ergebnis, dass die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben durch einen Ehrenbeamten (ehrenamtlichen Bürgermeister) erhebliche negative Folgen für die Kommune Oberhof hervorrufen wird. Insbesondere ist aus Sicht des Stadtrates zu befürchten, dass die überaus erfolgreiche Entwicklung des Sport- und Tourismusortes Oberhof, die dieser in den vergangenen Jahren eingeschlagen hat, weder fortgesetzt noch abgeschlossen werden kann.
Der Stadtrat stellt fest, dass in Oberhof aufgrund geografischer und historischer, aber auch gesellschaftlicher Besonderheiten Mehr- und Andersbelastungen vorherrschen, die in Art und Umfang mit keiner anderen ehrenamtlich geführten Gemeinde Thüringens zu vergleichen sind und deren Erfüllung durch einen ehrenamtlichen Bürgermeister weder erwartet noch geleistet werden kann. Der Stadtrat befürchtet daher, dass für den Sport- und Tourismusort Oberhof erhebliche Nachteile entstehen, sofern der Bürgermeister bis zu einer Eingliederung Oberhofs in eine benachbarte Kommune nicht hauptamtlich tätig ist.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof gelangt zu der Überzeugung, dass die Kommune Oberhof im Ergebnis der vorliegenden Besonderheiten durch die Kombination aus (Spitzen-) Sport und Tourismus über ein Alleinstellungsmerkmal sowie gemessen an anderen Thüringer Kommunen auch über einzigartige Belastungen verfügt, welche die Zulassung einer Ausnahme im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz ThürKO, zumindest bis zur Eingliederung in eine größere Kommunalstruktur, rechtfertigen.
Gemäß § 6 der rechtskräftigen Hauptsatzung ist der Bürgermeister der Stadt Oberhof hauptamtlich tätig. Nach eingehender Prüfung stellt der Stadtrat fest, dass die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges und die Wahrnehmung einer sachgerechten Erledigung der vielfältigen Aufgabenbereiche in der Stadt Oberhof durch einen ehrenamtlichen Bürgermeister nicht leistbar sind. Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt daher in seiner Sitzung am 12.09.2023, für die kommende Amtszeit erneut die Zulassung eines hauptamtlichen Bürgermeisters bei der oberen Rechtsaufsichtsbehörde zu beantragen.“
Abstimmung von 10 anwesenden Stadträten:
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 37-334-23
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner Sitzung am 12.09.2023:
| 01. | Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.500/5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und den zugehörigen Umweltberichten, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 01.09.2023 gebilligt. |
| 02. | Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.500/5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und den zugehörigen Umweltberichten, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 01.09.2023 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die DIN 45691 ist zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. |
| 03. | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof zu unterrichten. |
| 04. | Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung von 10 anwesenden Stadträten:
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 37-335-23
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2023 das städtebauliche Einvernehmen zur Errichtung einer PV-Wand an der Skihalle.
Abstimmung von 10 anwesenden Stadträten:
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 37-336-23
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2023 das städtebauliche Einvernehmen zum Neubau eines Kommunikations- und Gästezentrums auf dem Flurstück 1/57, Flur 4, Gemarkung Oberhof.
Abstimmung von 10 anwesenden Stadträten:
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 37-337-23
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. September 2023 den Abschluss eines Mietvertrages über einen Kommunalschlepper FENDT mit Schneepflug und Salzstreuer über einen Zeitraum von 6 Monaten mit der Fa. BayWa, Niederlassung Erfurt zu monatlichen Raten von 4.958,34 Euro (brutto).
Abstimmung von 10 anwesenden Stadträten:
10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen