um die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit der Gehwege in der Jugendstraße zu verbessern, wird eine Anpassung der Parkordnung notwendig. Die Jugendstraße liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich, in dem das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt ist.
Bisher war das Parken einseitig und zur Hälfte auf dem Gehweg gestattet. Diese Regelung führte jedoch zunehmend zu Schwierigkeiten. Fußgänger, insbesondere Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, konnten den Gehweg oft nur eingeschränkt nutzen. Auch große Fahrzeuge wie Einsatzfahrzeuge, Entsorgungsdienste und Winterdienstfahrzeuge hatten Probleme mit der Durchfahrt und der Räumung im Winter.
Daher wird die Parkmöglichkeit in der Jugendstraße ab sofort vollständig aufgehoben. Die Regelung gilt ab sofort und wird für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass auch in der Zellaer Straße, ebenfalls Teil des verkehrsberuhigten Bereichs, das Parken ausschließlich auf den gekennzeichneten Parkflächen erlaubt ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten.
Für Fragen oder weitere Informationen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne unter der Telefonnummer 036842 28018 zur Verfügung.