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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 12/2024
Mitteilungen
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Mitteilungen

Liebe Vermieterinnen und Vermieter,

im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes entfällt ab dem 1. Januar 2025 die Meldepflicht für deutsche Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben nach dem Bundesmeldegesetz. Die Meldepflicht für ausländische Gäste bleibt weiterhin bestehen.

Bitte beachten Sie, dass dies keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit und die Vorgaben kommunaler Kur- und Tourismusabgabesatzungen hat. Diese basieren auf den Kommunalabgabengesetzen der Länder und nicht auf dem Bundesmeldegesetz. Entsprechend haben wir unsere Kurbeitragssatzung an die neue Rechtslage angepasst.

Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2025 folgende Pflichtangaben von deutschen Übernachtungsgästen zu erfassen sind, um die Gästekarte als geldwertes Dokument (z. B. für touristische Leistungen oder inkludierten ÖPNV) nutzen zu können und eine satzungskonforme Abrechnung des Kurbeitrages zu gewährleisten:

  • An- und Abreisetag des Gastes
  • Vor- und Nachname des Gastes
  • Gastkategorie
  • Postleitzahl des Hauptwohnsitzes
  • E-Mail-Adresse (bei Nutzung der digitalen Gästekarte)

Diese Angaben werden im Online-Meldeschein als Pflichtfelder hinterlegt.

Wichtig: Die dargestellten Änderungen gelten ausschließlich für deutsche Staatsbürger. Bei ausländischen Gästen bleibt die vollständige Datenerfassung einschließlich einer Unterschrift auf dem Meldeschein weiterhin erforderlich. Unverändert bleibt zudem, dass Sie als Beherbergungsbetrieb die für Ihre eigenen Abläufe notwendigen Daten erheben können, beispielsweise zur Verwaltung Ihrer Gäste oder zur Erstellung ordnungsgemäßer Rechnungen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Regelungen und stehen bei Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung Oberhof