zum 31.12.2024 werden gemäß § 266 Abs. 4 des Bewertungsgesetzes (BewG) alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren basieren, gesetzlich aufgehoben.
Im ersten Quartal 2025 erhalten Sie Ihre neuen Grundsteuerbescheide von der Stadt Oberhof. Bis dahin bitten wir Sie, keine Vorauszahlungen oder Abschläge zu leisten! Prüfen Sie außerdem bitte bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank und löschen Sie diese gegebenenfalls, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Stadtverwaltung Oberhof