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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 12/2025
Mitteilungen
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Mitteilungen

Auch in Oberhof besteht die Möglichkeit, Nachbarn, die Hilfe brauchen z. B. ältere oder pflegebedürftige Menschen, ehrenamtlich im Alltag zu unterstützen. Die Nachbarschaftshilfe Thüringen bietet dafür einen bewährten Rahmen.

Wer kann helfen?
  • Jede volljährige Person, die nicht mit der zu unterstützenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist und nicht mit ihr im selben Haushalt lebt.
  • Idealerweise wohnt die helfende Person im näheren Umfeld der benötigten Person.
  • Eine Qualifizierung ist aufgrund der aktuellen Übergangsregelung nicht erforderlich.
Was ist möglich?

Helferinnen und Helfer können z. B. bei Haushalts- und Alltagsaufgaben unterstützen, Einkäufe erledigen, zu Arztbesuchen begleiten, bei Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten helfen, sowie bei kleinen Alltagstätigkeiten wie Vorlesen oder Formulare ausfüllen.

Wie wird das finanziert?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) für Nachbarschaftshilfe nutzen.

Die Helfer erhalten eine Aufwandsentschädigung - typischer Richtwert ist 10 Euro pro Stunde.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Interessierte melden sich bei der zuständigen Pflegekasse. Dort erhalten sie die notwendigen Formulare. Nach Registrierung und ggf. Kursabschluss kann die Tätigkeit offiziell anerkannt werden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen oder weitere Informationen wünschen, melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung.

Gemeinsam können wir Nachbarschaften stärken und älteren oder pflegebedürftigen Mitbürger*innen durch kleine, aber wertvolle Hilfe den Alltag erleichtern.