Titel Logo
Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

über die 2. öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 30.01.2024 mit Beschluss-Nr. 40-364-24 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1:5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Januar 2024 gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:10.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1:5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom Januar 2024), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024

in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zimmer 11/12, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof während der Dienstzeiten

Montag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und

von 13:00 bis 15.00 Uhr

Dienstag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und

von 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

von 08:00 bis 12:00 Uhr und

von 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 bis 12:00 Uhr und

von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt (nicht an Feiertagen).

Die Unterlagen (Flächennutzungsplan [Planteil 1 von 2 und Planteil 2 von 2], Begründung, Umweltbericht und die umweltbezogenen Stellungnahmen) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung können während der 2. öffentlichen Auslegung auch auf den Internetseiten der Stadt Oberhof unter

https://www.stadt-oberhof.de/amtliche-bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof umfasst alle Gemarkungen der Stadt Oberhof.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I.
Aus dem Umweltbericht
(Pkt. 9 - Planung und Pkt. 10. - Allgemeiner Teil)

Im Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung,- bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Mensch

-

Informationen zu Immissionen (Lärm, Geruch, Schadstoffe), Wohnen und Wohnumfeld, Erholung, Bevölkerungsangaben

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

-

Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen und Nutzungen im Plangebiet

-

Beschreibung der potenziell natürlichen Vegetation im Plangebiet

-

Angaben zu vorhandenen Tierarten im Plangebiet

Boden, Fläche und Wasser

-

Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet sowie zur Altlastensituation

-

Information zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer), zu Überschwemmungsgebieten sowie zu den hydrogeologischen Verhältnissen

-

Informationen zur Flächennutzung und zum geplanten Flächenverbrauch

Klima / Luft

-

Informationen zur Luftgüte sowie zum Klimabereich und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Windrichtung)

Landschaft

-

Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt, landschaftlicher Strukturierung des Untersuchungsraumes (Wald, Gewässer, Siedlungen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen)

Kultur- und Sachgüter

-

Auflistung der Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete

-

Angaben zu vorhandenen FFH- und SPA-Gebieten im Untersuchungsraum

-

Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, Trinkwasserschutzgebiete u.a.)

-

Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

Vorhandene Landschaftspläne

-

Landschaftsplan „Steinbach-Hallenberg“

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

-

Angaben zur Eingriffsminimierung sowie zur Kompensation der geplanten Eingriffe (Erläuterung der Ausgleichsflächenkonzeption; Beschreibung von Maßnahmen an Fließgewässern und im Bereich der Ortslagen)

 — 

II.
Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 25.01.2021

-

die geplante Wohn- und gemischte Baufläche (im Vorentwurf Planfläche Nr. 2 und 3) nördlich und nordöstlich der „Magnus-Poser-Straße“ liegen innerhalb des Vorranggebietes Freiraumsicherung FS-57

-

bei der gemischten Baufläche (im Vorentwurf Planfläche Nr. 7) am Ortsausgang der „Crawinkler Straße“ ist ein Eingriff in Baumbestand notwendig

-

bei der gemischten Baufläche (im Vorentwurf Planfläche Nr. 9) am Ortsausgang der „Tambacher Straße“ ist ein Eingriff in Baumbestand notwendig

-

die Baufläche Nr. 12b aus dem Vorentwurf (südliche Erweiterung „Ahorn Panorama Hotel“) ist eine Grünfläche mit Baum-Strauch Bewuchs

-

die touristische Nutzung „Schuderbachswiese“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 19) befindet sich zum Teil im Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-68 und zum Teil im Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung

Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar vom 08.02.2023

-

Siedlungsentwicklung nach dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ und Flächeninanspruchnahme nach dem Prinzip „Nachnutzung vor Flächenneuinanspruchnahme“; Anpassung Bevölkerungs- und Wohnbauflächenprognose; bedarfsgerechte Ausweisung von Wohnbauflächen- und gemischten Bauflächen

-

die Wohnbauflächen Ortsausgang „Crawinkler Straße“ und „Tambacher Straße“ werden aktuell als Fläche für Wald genutzt

-

der Bereich der Wohnbaufläche „Im Gründle“ ist derzeit als Grünfläche mit Gehölzbestand genutzt; es ist mit Verkehrsimmissionen zu rechnen

-

die innerörtliche Brachfläche an der „Gräfenrodaer Straße“ (gemischte Baufläche) ist bevorzugt zu nutzen

-

die südliche Erweiterungsfläche des „Ahorn Panorama Hotel Oberhof“ (Sondergebiet) wird aktuell als parkartige Grünfläche genutzt

-

die Erweiterung des Sondergebiets „Pension und Ferienhäuser“ (aktuell „Pension und Schlaftonnen“) befindet sich im Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung

-

im Bereich des Sondergebiets „Am Rennsteig“ mit der Zweckbestimmung „Hotel und Fremdenbeherbergung“ ist eine Biotop entstanden

-

die Erweiterung des Sondergebietes „Hotel“ an der Schuderbachswiese wird nicht befürwortet, da ein Eingriff in einen dichten Baumbestand erfolgt

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Fachdienst Abfall und Altlasten vom 20.01.2021

-

zur Vermeidung bzw. Verringerung der Eingriffe in das Schutzgut Boden sind Festsetzungen zum Umgang und Schutz des auf den betroffenen Flächen vorhandenen Mutterbodens zu treffen und die Möglichkeit der Versickerung zu prüfen

-

zur Vermeidung bzw. Verringerung der Eingriffe in das Schutzgut Fläche ist die Nutzung bereits beeinträchtigter Flächen und die Revitalisierung von Brachflächen der Neuerschließung von Wald- und Grünflächen vorzuziehen

-

die Ausweisung der Ergänzungen in der „Magnus-Poser-Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 2 und 3) werden nicht befürwortet, da Waldflächen reduziert werden und durch die Versiegelung ein deutlicher Verlust von Bodenfunktionen erfolgt

-

am Standort „Gräfenrodaer Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 4) wird nur eine geringe zusätzliche Versiegelung erwartet; es ist am Standort ein Moor verzeichnet, was nicht überbaut werden darf; die vorhandenen Grünflächen sind zu erhalten und in den „Grüngürtel“ der Stadt zu integrieren

-

am Standort „Fläche östlich des Stadtplatzes“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 5) ist die Minimierung der zu prüfen; die vorhandenen Grünflächen sind zu erhalten und in den „Grüngürtel“ der Stadt zu integrieren

-

am Standort Fläche westlich des „H2Oberhof“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 6) ist der randlich vorhandene Grünbestand zu erhalten; weitere Grünbereiche sind anzustreben

-

der Standort Ortsausgang „Crawinkler Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 7) wird aufgrund der Reduzierung von Waldflächen und der Reduzierung der Bodenfunktion nicht befürwortet

-

der Standort Ortsausgang „Tambacher Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 9) wird aufgrund der Reduzierung von Waldflächen und der Reduzierung der Bodenfunktion nicht befürwortet

-

für die Umsetzung am Standort „Schlossberg Village“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 11) ist die Erhöhung der Versiegelung auszugleichen; die parkartige Grünfläche und der Baumbestand sollen bestehen bleiben; eine Kompensation ist nicht im Bereich der Parkanlage möglich

-

am Standort der nördlichen und südlichen Erweiterung „Ahorn Panorama Hotel Oberhof“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 12a und b) soll eine Reduzierung der Versiegelung geprüft werden; der Anteil an Grünfläche soll möglichst großflächig erhalten werden; eine Erhöhung des Grünanteils wäre wünschenswert

-

für den Standort Erweiterung Sonderbaufläche „Obere Schweizer Hütte“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 13) soll die Neuversiegelung so gering wie möglich ausfallen; die Waldflächen sind zu erhalten

-

für den Standort Ergänzungsfläche „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 15) ist die Nutzung auf das derzeitige bereits vorhandene Maß zu begrenzen; die natürlichen Bodenfunktionen gehen bei einer Versiegelung von mehr als 80 % nahezu alle Verloren; hierfür ist ein Ausgleich notwendig

-

die Nutzung des Standort Ferienhäuser „Am Rennsteig“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 16) wird nicht befürwortet, da deutlich mehr Flächen beansprucht werden als derzeit „genutzt“; zusätzliche Versiegelung und Reduzierung von Waldflächen, welche einen erheblichen Verlust von Bodenfunktionen mit sich bringt

-

am Standort touristische Nutzung „Schuderbachswiese“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 17) ist die Neuversiegelung zu minimieren

-

die Herrichtung des historischen Golfplatzes der touristischen Nutzung „Schuderbachswiese“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 19) führt zu erheblichen Einwirkungen auf das Schutzgut Boden; Zerstörung der vorhandenen Bodenstruktur;

-

bei der Umsetzung der Maßnahmen ruhender Verkehr - Großparkplätze „Im Gründle“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 20a, b, c) kann durch Vollversiegelung der Flächen der völlige Verlust der Bodenfunktionen eintreten; für den Verlust der Bodenfunktionen sind Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen

-

auf der Fläche westlich der Kläranlage befindet sich eine Auffüllung mit Tunnelausbruchmaterial

-

die Entfernung von Knöterich kann als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme nur bedingt herangezogen werden, da die aufwendige Beseitigung als erheblichen Eingriff in den Boden anzusehen ist und ein Verlust an Bodenfunktion damit einhergeht; für den Verlust sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig; der Bodenaushub muss vollständig entsorgt werden

-

Bestandteil der Stellungnahme ist eine tabellarische Auflistung der Altlastflächen/Altablagerungen der Stadt Oberhof

-

zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme sind möglichst die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen

-

durch die Entwicklung der Sportanlagen und der touristischen Infrastruktur sind in den letzten Jahren große Flächen in Anspruch genommen worden; durch die Neuausweisung im Flächennutzungsplan werden weitere Flächen in Größenordnung beansprucht, für die ein dauerhafter Verlust von Bodenfunktionen zu erwarten sind

-

Neben Kompensationsmaßnahmen im Naturschutz ist auch der Verzicht auf weitere Flächeninanspruchnahme und damit auf bestimmte Entwicklungsmaßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme heranzuziehen; der Rückbau und die Entsiegelung des Areals Nr. 16 - Ferienhäuser „Am Rennsteig" und eine Renaturierung des Standortes zu naturnahem Mischwald könnte ein solche Maßnahme darstellen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Kreisplanung vom 21.01.2021

-

Ziele und vorliegende Inhalte zum Energiekonzept sind zu berücksichtigen

-

die Ausweisung des Standortes „Veilchenbrunnen“ als Baufläche ist zu prüfen

-

die geplante Arrondierung der Ortslage an der nordöstlichen Straßenseite der „Magnus-Poser-Straße“, am Ortsausgang der „Crawinkler Straße“ und am Ortsausgang der „Tambacher Straße“ ist in Waldgebiete geplant (Wohnbebauung und Betriebs- und Ferienwohnungen; Pension); der Eingriff in Natur und Landschaft ist als unverhältnismäßig anzusehen und verstößt gegen § 1a Abs. 2 BauGB

-

bei der Fläche südlich „Tambacher Straße“ (Hotel und Ferienhäuser) handelt es sich um einen Altstandort; eine Entwicklung über den Bestand hinaus wird nicht in Aussicht gestellt; alternative Standorte sind zu prüfen

-

die geplanten Standorte sind anhand der umweltrelevanten Informationen gegeneinander abzuwägen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Untere Naturschutzbehörde vom 20.01.2021

-

der Inhalt des Landschaftsplanes und die Leitbilder (Aufzählung der Leitbilder) ist für die örtliche Ebene zu berücksichtigen

-

die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leitungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind zu berücksichtigen

-

in Oberhof liegen Vorrangflächen für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für Arten- und Biotopschutz mit landesweiter Bedeutung (Aufzählung der Flächen)

-

Standorte Ergänzung „Magnus-Poser-Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 2 und 3) liegen im bzw. teilweise im Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ sowie im Naturschutzgebiet „Oberhofer Schlossberg“

-

beim Standort Ortsausgang „Crawinkler Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 7) sind Biotope bei der Planung zu berücksichtigen

-

beim Standort „Am Harzwald“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 8) ist die Grenze zum Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ zu beachten

-

beim Standort „Schlossberg Village“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 11) sind die vorhandenen Ausgleichsflächen zu beachten

-

beim Standort „nördliche und südliche Erweiterung Ahorn Panorama Hotel“ (im Vorentwurf Planflächen Nr. 12a und 12b) sind Biotope bei der Planung zu berücksichtigen (Ausgleichspflicht)

-

beim Standort „Obere Schweizer Hütte“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 13) ist eine Anpassung die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Thüringer Wald“ notwendig; keine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet

-

beim Standort „Ergänzungsfläche Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 15) sind Biotope bei der Planung zu beachten (Ausgleichspflicht)

-

für den Standort „Ferienhäuser Am Rennsteig“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 16) wird ein enormer Waldverlust beanstandet sowie darauf hingewiesen, dass Biotope zu beachten sind (Ausgleichspflicht); Alternativen Prüfung Flächenausweisung

-

beim Standort „Touristische Nutzung Schuderbachswiese (Hotel)“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 17) sind Biotope zu beachten; das angrenzende Flächennaturdenkmal „Schuderbachswiese“ ist vor jeglicher Beeinträchtigung im Rahmen der Planung zu schützen

-

der Standort „Touristische Nutzung Schuderbachswiese“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 19) wiederspricht den Vorgaben des Landschaftsplanes; das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ ist betroffen; das Flächennaturdenkmal „Schuderbachswiese“ ist betroffen; gesetzlich geschützte Biotope sind betroffen (erhebliche Biotopbeeinträchtigung); FFH-Lebensraumtypen sind betroffen; Vorrangfläche für Naturschutz und Landschaftspflege ist betroffen (bedeutsame Borstgrasrasen- und Bergwiesenvegetation); die Bewertung der Eingriffsflächen ist näher darzustellen; durch die Errichtung und den Betrieb eines Golfplatzes werden erhebliche negative Auswirkungen erwartet; Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Biotope sind zwingend nachzuweisen; historisches Grasland zeugt von einer Jahrhunderte alten extensiven Bewirtschaftung (ein Ausgleich hierfür ist darzustellen und zu beschreiben); im Entwurf des Regionalplan Südwestthüringen erfolgt eine Hochstufung vom Vorbehaltsgebiet zum Vorranggebiet Freiraumsicherung; Alternativen Prüfung Flächenausweisung

-

beim Standort „Ruhender Verkehr - Großparkplätze Im Gründle“ (im Vorentwurf Planflächen Nr. 20 a, b, c) sind Biotope bei der Planung zu berücksichtigen

-

für die Planflächen sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu prüfen und entsprechend umzusetzen

-

das Flächennaturdenkmal SM 043 sowie das Naturdenkmal 3 im Flächennutzungsplan wurden aufgehoben

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Fachdienst Bauaufsicht vom 23.01.2021

-

für die Eingriffe in Natur und Landschaft sollen die erforderlichen Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden

-

Vorrangflächen für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für den Arten- und Biotopschutz sind darzustellen

-

aus Sicht der unteren Wasserbehörde sind nicht nur Kompensationsmaßnahmen im Naturschutzbereich erforderlich, sondern auch der Verzicht auf bestimmte Entwicklungsmaßnahmen

-

zur Vermeidung bzw. Verringerung der Eingriffe in das Schutzgut Boden sind Festsetzungen zum Umgang und Schutz des auf den Flächen betroffenen Mutterbordens zu treffen und die Möglichkeit der Versickerung zu prüfen

-

zur Vermeidung bzw. Verringerung der Eingriffe in das Schutzgut Fläche ist die Nutzung beeinträchtigter Flächen und die Revitalisierung von Brachflächen der Neuerschließung von Wald- und Grünflächen vorzuziehen

-

Wälder sollen als Schutz-, Ausgleichs- und Regenerationsräume sowie als Erholungs- und Erlebnisräume für den Menschen möglichst erhalten bzw. ausgebaut werden

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Untere Immissionsschutzbehörde vom 20.01.2021

-

bei der weiteren Planung für den Standort „Rudolf-Breitscheid-Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 1) sind Emissionen der angrenzenden Therme und der Parkplätze zu ermitteln und zu bewerten

-

die Planung in der „Magnus-Posern-Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 2) ist abzulehnen, da die beanspruchten Wälder in ihrer Funktion als Regenerations- und Erholungsraum zu erhalten sind

-

die Planung in der „Magnus-Posern-Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 3) ist unter Berücksichtigung einer minimalen Versiegelung zulässig, da bereits eine Vorprägung durch einen Hotelkomplex besteht

-

für die Planfläche „Gräfenrodaer Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 4) ist der Verlust von Grünflächen und deren lufthygienischer Funktion durch einen entsprechenden Ausgleich in einem nachfolgenden Bebauungsplan zu minimieren

-

für die Planfläche „Fläche östlich des Stadtplatzes“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 5) ist der Verlust von Grünflächen und deren lufthygienischer Funktion durch einen entsprechenden Ausgleich in einem nachfolgenden Bebauungsplan zu minimieren

-

für den Standort „Fläche westlich H2Oberhof“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 6) sind die mit dem Vorhaben verbundenen Lärm-Emissionen zu ermitteln und zu bewerten

-

für die Nutzung „Ortsausgang Crawinkler Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 7) sind die bestehenden Emissionen des angrenzenden Hotelkomplexes zur ermitteln und zu bewerten; der Verlust von Waldflächen und deren lufthygienischer Funktion ist durch eine Grünordnung in einem nachfolgenden Bebauungsplan auszugleichen

-

bei der Nutzung des Standortes „Straße am Harzwald“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 8) sind die Lärmemissionen von der angrenzenden Sportanlage zu berücksichtigen

-

für die Nutzung „Ortsausgang Tambacher Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 9) sind die bestehenden Lärmbelästigungen durch das angrenzende Sportgymnasium zu berücksichtigen; der Verlust von Waldflächen und deren lufthygienischer Funktion ist durch eine Grünordnung in einem nachfolgenden Bebauungsplan auszugleichen

-

bei der Umsetzung der Planfläche „Schlossberg Village“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 11) sind die Lärmemissionen vom angrenzenden Umspannwerk zu überprüfen

-

für die Umsetzung der Planflächen „Nördliche und südliche Erweiterung Ahorn Panorama Hotel“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 12 a und b) sind die vorhandenen Emissionen des Hotelkomplexes (Vorbelastung) und Emissionen der geplanten Erweiterungen zu bewerten; ggf. sind Schallschutzmaßnahmen für angrenzende schutzbedürftige Nutzungen vorzusehen

-

für die Umsetzung der Planfläche „Erweiterung Sonderbaufläche Obere Schweizer Hütte“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 13) wird im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ein Schallschutzgutachten erstellt sowie ein Gutachten bezüglich der Lichtimmissionen (Einwirkungen der Rennschlitten- und Bobbahn; Fallbachhang); die Planfläche wurde dabei hinreichend berücksichtigt

-

bei Änderung/Ergänzung der Planfläche „Ergänzungsfläche Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 15) im Bebauungsplan „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ sind mögliche Auswirkungen auf Schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Bebauungsplanes zu prüfen (Beherbergung und Caravan- und Wohnmobilstellplätze) sowie auf schutzbedürftige Räume der Bundeswehrkaserne

-

die Umsetzung der Planfläche „Ferienhäuser am Rennsteig“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 16) ist abzulehnen, da Wälder als Regenerations- und Erholungsräume zu erhalten sind und nur für ein unbedingt notwendiges Maß zur Bebauung vorzusehen sind; die betreffenden Planflächen sind für eine hochwertige Ausgleichsfläche zur Wiederaufforstung geeignet

-

bei der weiteren Umsetzung der Planfläche „Touristische Nutzung Schuderbachswiese“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 17) ist aufgrund der Nähe des Bebauungsplanes „Golfareal Schuderbachswiese“ zur stark frequentierten Landstraße 3247, im Zuge der weiteren Planung eine Schallimmissionsprognose über die zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen zu erstellen

-

mit der durch die Nutzung der Planflächen „Ruhender Verkehr - Großparkplätze Im Gründle“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 20a, b, c) verbundenen Lärmemissionen sind zu ermitteln und ein ausreichender Schallschutz für die angrenzenden schutzwürdigen Bebauungen (Wohngebiet) sicherzustellen

-

im Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes Oberhof befindet sich eine gemäß Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG) genehmigungsbedürftige Anlage (Rennschlittenbahn mit Kälteanlage)

-

die Planungen zum Klima/Energiekonzept der Stadt Oberhof sind zu konkretisieren

-

soweit Waldflächen für Wohnbebauung oder touristische/sportliche Sondergebiete umgenutzt werden müssen, ist der Verlust an Waldflächen und deren lufthygenischen Funktion durch geeignete Maßnahmen auszugleichen

-

es ist darauf zu achten, dass Wälder nicht weiter zerschnitten oder durch störende Nutzungen beeinträchtigt werden

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Fachdienst Wasser vom 19.01.2021

-

für die Flächen „Rudolf-Breitscheid-Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 1), „Gräfenrodaer Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 4), „Fläche östlich des Stadtplatzes“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 5) und Fläche westlich des „H2Oberhof“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 6) ist die schadlose Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers zu klären (hydraulische Leistungsfähigkeit des Grabensystems); Umsetzung stellt eine Reduzierung der Flächen für die Grundwasserneubildung dar; die abwasserseitige Erschließung ist zu sichern

-

die Ergänzung „Magnus-Poser-Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 2) und die Ergänzung „Magnus-Poser-Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 3) ist mit Wald bestanden; die zusätzliche Flächenversiegelung stellt eine Reduzierung der Flächen für die Grundwasserneubildung dar; die abwasserseitige Erschließung ist zu sichern

-

die Fläche Ortsausgang „Crawinkler Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 7) und die Fläche Ortsausgang „Tambacher Straße“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 9) ist mit Wald bestanden; die zusätzliche Flächenversiegelung stellt eine Reduzierung der Flächen für die Grundwasserneubildung dar; die abwasserseitige Erschließung ist zu sichern

-

durch die Entwicklung der Fläche Straße „Am Harzwald“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 8) erfolgt eine dauerhafte Versiegelung, wodurch eine weitere Reduzierung der Fläche zur Grundwasserneubildung erfolgt; die abwasserseitige Erschließung ist zu sichern

-

die nördliche und südliche Erweiterung „Ahorn Panorama Hotel Oberhof“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 12a und b) stellt eine weitere Versiegelung dar; Maßnahmen zur Grundwasserneubildung und zum Schutz des Grundwassers sind vorzusehen; die Flächenversiegelung ist auf ein notwendiges Maß zu reduzieren; die Behandlung der Abwässer von Verkehrsflächen ist vorzusehen

-

für die Ergänzungsfläche „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 15) gilt, dass für fliegende Bauten bautechnische Schutzmaßnahmen für den zeitweisen Betrieb von Heizungsanlagen mit wassergefährdenden Stoffen umzusetzen sind; die Entwässerung der Fläche muss so erfolgen, dass Feinsedimente nicht in die engere Schutzzone (Trinkwasser) eingetragen werden

-

die Entwicklung der Planfläche Ferienhäuser „Am Rennsteig“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 16) stellt eine weitere Zersiedelung und Versiegelung dar; die Schutzfunktion des Waldes für die Grundwasserneubildung und somit für das Wasserschutzgebiet sind hier in Frage gestellt; die Wasserbehörde sieht hier eine Kompensationsfläche für bereits erfolgte Flächeninanspruchnahme

-

für die touristische Nutzung „Schuderbachswiese“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 19) ist ein Parkplatzkonzept zu erarbeiten; der geplante Golfplatz befindet sich in der engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebietes; hier ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und eine Düngung sowie eine großflächige Waldrodung untersagt

-

in der direkten Nähe für die Flächen des ruhenden Verkehrs - Großparkplätze „Im Gründle“ (im Vorentwurf Planfläche Nr. 20a, b, c) befindet sich ein Regenentwässerungssystem aus dem Bereich der Stadt Oberhof, welches zu erhalten ist; die Parkflächen sind so zu entwässern, dass ein Feinsedimentaustrag in das Regenwassersystem vermieden wird

-

der Bereich der Entwicklungsabsicht Arena am Rennsteig für Downhill-/Mountainbike-Strecken befindet sich teilweise in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Ohra; eine der Strecken darf zu keiner weiteren Verschlechterung des Zustandes der Gewässer im Silbergrabeneinzugsgebiet führen

-

alternative Energieversorgungsmaßnahmen dürfen nicht mit Gefährdungen des Wasserschutz-gebietes „erkauft“ werden

-

aus Sicht der Wasserbehörde sind nicht nur Kompensationsmaßnahmen im Naturschutzbereich erforderlich, sondern auch der Verzicht auf bestimmte Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Verzicht auf die Entwicklung der Schuderbachswiese zum Golfplatz; Rückbau und Entsiegelung des Bereiches der Ferienhäuser „Am Rennsteig“ und ein Ausbau und Sicherung der Verkehrswege, dass bei Unfällen wassergefährdenden Stoffe sicher zurückgehalten werden können)

-

die zusätzliche Versiegelung führt auch zu einem schnelleren und höheren Abfluss von Regenwasser im bebauten Bereich bei Starkniederschlägen (Ertüchtigung Regenentwässerung)

-

Erosionserscheinungen im Abstrombereich von Regenentwässerungen

-

in der Ohrtalsperre kam es zu einem messbar verstärkten Eintrag von Feinsedimenten (bei Starkniederschlagsereignissen)

-

das Plangebiet befindet sich nahezu vollständig im Wasserschutzgebiet der Ohratalsperre und ihrer Überleitungen; für die bedarfsgerechte Trinkwasserversorgung durch die Ohra besteht ein erhebliches öffentliches Interesse; eine Verunreinigung der Trinkwassertalsperre ist daher zu verhindern und der Trinkwasserschutz bei Bauleitplanungen zu beachten

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Untere Denkmalschutzbehörde vom 06.01.2021

-

unzumutbare Beeinträchtigungen des Wesens oder des überlieferten Erscheinungsbildes der baulichen Gesamtanlagen sind durch Baumaßnahmen zu vermeiden; es betrifft die Planflächen 5, 7, 12, 13, 17 und 18 aus dem Vorentwurf

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Fachdienst Bauaufsicht vom 02.02.2023

-

die Lage innerhalb von Wasserschutzgebieten ist zu berücksichtigen (Einzugsgebiet Trinkwassertalsperre Ohra)

-

Verzicht auf bestimmte Entwicklungsmaßnahmen prüfen (z. B. Schuderbachswiese mit der Entwicklung als Golfplatz)

-

Vermeidung und Verringerung der Eingriffe in das Schutzgut Boden und Fläche

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Kreisplanung vom 02.02.2023

-

die Flächenausweisungen zur Sicherung des Defizits an Wohnungen sind anhand der umweltrelevanten Informationen gegeneinander abzuwägen; in der Abwägung sind die bereits durch Bauleitpläne gesicherten Standorte zu berücksichtigen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Untere Naturschutzbehörde vom 02.02.2023

-

es erfolgt die Aufzählung aller in Oberhof befindlicher Naturschutzgebiete (Naturpark, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, SPA-Gebiete, Naturdenkmäler, Flächennaturdenkmäler)

-

zur Vermeidung von Eingriffen ist zu prüfen, ob Standortalternativen für Neuausweisungen außerhalb von Schutzgebieten zur Verfügung stehen

-

die in der Planfläche Ortsausgang „Crawinkler Straße“ vorhandenen gesetzlich geschützten Biotope sind zu beachten

-

die Ausweisung sonstiges Sondergebiet „Pension & Ferienhäuser“ (jetzt „Pension und Schlaftonnen“) überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet, eine Anpassung der Vorhabens Grenzen ist vorzunehmen

-

durch die Neuausweisung „Am Rennsteig“ (sonstiges Sondergebiet „Hotel und Fremdenbeherbergung“; jetzt „Hotel und Ferienhäuser“) kommt es zu einem großen Waldverlust und zu einem Eingriff in gesetzlich geschützte Biotope

-

bei der der Ausweisung sonstiges Sondergebiet „Hotel“ an der „Schuderbachswiese“ wird ein gesetzlich geschütztes Biotop tangiert; eine Beeinträchtigung des Flächennuturdenkmals „Schuderbachswiese“ ist auszuschließen

-

von der Ausweisung des sonstigen Sondergebiet „Erholung“ im Bereich „Am Katzenteich“ sind gesetzlich geschützte Biotope betroffen

-

die geplante Maßnahme “Zipline“ verläuft durch das Landschaftsschutzgebiet

-

durch die Entwicklungsabsichten an der „Multifunktionsarena der Lotto Thüringen Arena am Rennsteig“ wird es zu Eingriffen in ein Landschaftsschutzgebiet sowie zu einer Betroffenheit eines FFH-Gebietes und SPA-Gebietes kommen

-

durch die Entwicklungsabsicht „Löffelbühl“ sind ein Landschaftsschutzgebiet sowie gesetzlich geschützten Biotope betroffen

-

durch die Entwicklungsabsicht „Rope-Taxi“ ist ein Landschaftsschutzgebiet betroffen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Untere Naturschutzbehörde vom 01.06.2023

-

durch die Neuausweisung „Am Rennsteig“ (sonstiges Sondergebiet „Hotel und Fremdenbeherbergung“; jetzt „Hotel und Ferienhäuser“) kommt es zu eingriffen in gesetzlich geschützten Biotope; eine Befreiung von den Verboten des Gesetzes kommt hierbei nicht in Betracht, dennoch besteht die Möglichkeit der Zulassung einer Ausnahme von den Verboten, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können; die Beantragung kann auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen und ist ergebnisoffen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Fachdienst Abfall und Altlasten vom 30.01.2023

-

durch die Neuausweisung der Wohnbaufläche „Crawinkler Straße“ erfolgt die Reduzierung von Waldflächen; durch Bodenversiegelung erfolgt ein Verlust von Bodenfunktion

-

durch die Neuausweisung der Wohnbaufläche „Tambacher Straße“ erfolgt die Reduzierung von Waldflächen; durch Bodenversiegelung erfolgt ein Verlust von Bodenfunktion

-

durch die Neuausweisung der Wohnbaufläche „Im Gründle“ erfolgt eine geringe Flächenneubeanspruchung

-

durch die Neuausweisung der gemischten Baufläche „Gräfenrodaer Straße“ erfolgt eine innerstädtische Nachverdichtung einer Brachfläche

-

durch die Neuausweisung der gemischten Baufläche „Fläche östlich des Stadtplatzes“ kommt es zur erheblichen Verlust von Bodenfunktion

-

bei der Neuausweisung der nördlichen und südlichen Erweiterung „Ahorn Panorama Hotel Oberhof“ sollen Grünflächen, durch entsprechend Anordnung der Bebauung, möglichst großflächig erhalten werden

-

durch die Erweiterung des sonstigen Sondergebiet „Pension und Ferienhäuser“ (jetzt „Pension und Schlaftonnen“) erfolgt eine erhebliche Störung des Bodengefüges und eine dauerhafte Störung der Bodenfunktion und Flächenverluste

-

die Ergänzungsfläche „Tourismus- und Sportzentrum“ ist bereits überprägt und natürliche Bodenfunktionen sind größtenteils nicht mehr vorhanden

-

durch die Neuausweisung Hotel und Fremdenbeherbergung „Am Rennsteig“ (jetzt „Hotel und Ferienhäuser“) wird mehr Fläche beansprucht als bisher; es erfolgt eine zusätzliche Versiegelung und die Reduzierung von Waldfläche; erheblicher Verlust von Bodenfunktion

-

die Ausweisung einer Grünfläche nordöstliche „H2Oberhof Wellnessbad“ und damit die Umnutzung von einer Brachfläche zur Grünfläche wird befürwortet

-

die Revitalisierung der Potentialstandorte (Entwicklungsabsicht) „Am Parkplatz“ bzw. „Am Stadtplatz“ (Brachflächen) wird befürwortet

-

durch den Potentialstandort (Entwicklungsabsicht) „Multifunktionsarena der Lotto Thüringen Arena am Rennsteig“ wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden kommen; Einzelfallbetrachtung notwendig

-

durch die Entwicklungsabsicht „Löffelbühl“ werden intakte Waldflächen beansprucht; erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden und Fläche; die natürliche Bodenfunktion geht verloren

-

der Entwicklungsabsicht „Rope-Taxi“ stehen kaum bodenschutzrechtliche Belange entgegen; geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Fläche; die Entwicklung der „Points of Interest“ sind teils mit erheblichen Eingriffen in das Schutzgut Boden verbunden

-

die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme „Entfernung von Knöterich“ stellen einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar; Verlust von Bodenfunktion

-

allgemeine Darlegung der derzeit aktuellen Ziele und Leitsetze zum Schutz des Bodens und der Funktion

-

der Verzicht auf weitere Flächeninanspruchnahmen und von bestimmten Entwicklungsmaßnahmen ist zu prüfen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Untere Immissionsschutzbehörde vom 02.02.2023

-

durch die Ausweisung der Wohnbaufläche „Crawinkler Straße“ erfolgt ein Heranrücken einer schutzbedürftigen Nutzung an die Nutzung Hotel mit Parkplatz und Eventhalle

-

durch die Ausweisung der Wohnbaufläche „Tambacher Straße“ erfolgt ein Verlust von Waldfläche (lufthygienische Funktion); es bestehen Geräuschbelastungen durch das Sportgymnasium sowie durch den Verkehr der Tambacher Straße

-

bei der Neuausweisung der Wohnbaufläche „Im Gründle“ können Geräuschkonflikte durch die Planfläche „Großparkplatz im Gründle“ nicht ausgeschlossen werden; auf die Emissionen der Landesstraße wurde verwiesen (hier kann mit baulichem Schallschutz reagiert werden)

-

für die Planfläche „Am Harzwald“ sind die Geräuschimmissionen der angrenzenden Sportanlage zu ermitteln und zu bewerten

-

durch die Ausweisung der nördlichen Erweiterung „Ahorn Panorama Hotel Oberhof“ entsteht eine Flächenunverträglichkeit mit der Ausweisung der Wohnbaufläche „Crawinkler Straße“

-

bei der Ausweisung Hotel und Fremdenbeherbergung „Am Rennsteig“ (jetzt „Hotel und Ferienhaus“) sind die Geräuscheinwirkungen der nördlichen Sportanlage zu berücksichtigen

-

bei der der Ausweisung sonstiges Sondergebiet „Hotel“ an der „Schuderbachswiese“ ist auf die Emissionen der Landesstraße zu verweisen (mit baulichem Schallschutz kann darauf reagiert werden)

-

durch die Ausweisung des Großparkplatz „Im Gründle“ werden Geräuschkonflikte mit der angrenzenden Wohnbaufläche erwartet

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Untere Wasserbehörde vom 30.01.2023

-

bei den Ergänzungen „Rudolf-Breitscheid-Straße“, „Gräfenrodaer Straße“, „Fläche östlich des Stadtplatzes“ und Fläche westlich „H2Oberhof2 ist die schadlose Ableitung des anfallenden Regenwassers zu klären; durch zusätzliche Flächenversiegelung erfolgt eine weitere Reduzierung der Fläche für Grundwasserneubildung

-

die Bereiche der Neuausweisungen „Crawinkler Straße“ und „Tambacher Straße“ sind mit Wald bestanden; die zusätzliche Flächenversiegelung reduziert die Fläche zur Grundwasserneubildung

-

bei der Ausweisung „Am Harzwald“ erfolgt eine dauerhafte Versiegelung und stellt damit eine weitere Reduzierung der Fläche zur Grundwasserneubildung dar

-

die nördliche und südliche Erweiterung „Ahorn Panorama Hotel Oberhof“ stellen eine weitere Versiegelung dar; Maßnahmen zur Grundwasserneubildung und zum Schutz des Grundwassers sind vorzusehen

-

bei der Umsetzung der Ergänzungsfläche „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ sind bautechnische Maßnahmen zum zeitweisen Betrieb von Heizungsanlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen betrieben werden, notwendig; die Entwässerung der Fläche ist so zu gestalten, dass keine Feinsedimente in die engere Trinkwasserschutzzone gelangen

-

zur Umsetzung der Neuausweisung „Am Rennsteig“ (Hotel und Ferienhäuser) ist eine wasserrechtliche Befreiung notwendig; Voraussetzung dafür ist abwasserseitige Erschließung und dezentrale Regenbewirtschaftung

-

für die Entwicklung der „Schuderbachswiese“ zu einem Golfplatz bestehen Bedenken (Lage in der engeren Schutzzone; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngung; großflächige Waldrodung)

-

die Entwicklungsabsicht „Arena am Rennsteig“ befindet sich zum Teil in der engeren Schutzzone; eine Verschlechterung des Zustandes der Gewässer im Silbergrabeneinzugsgebiet darf unter keinen Umständen erfolgen

-

alternative Energieversorgungsmaßnahmen dürfen nicht mit Gefährdungen des Wasserschutzgebietes einhergehen

-

Verzicht auf bestimmte Entwicklungsmaßnahmen notwendig (z.B. Entwicklung der Schuderbachswiese als Golfplatz)

-

Konzept zur Regenwasserrückhaltung sollte erarbeitet werden (Stichwort Schwammstadt)

-

Lage im Wasserschutzgebiet der Ohratalsperre; Ausschluss von Verunreinigungen des Wasserkörpers der Talsperre sicherstellen; Beachtung Trinkwasserschutz bei weiteren Planungen und Baumaßnahmen

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen -
Untere Denkmalschutzbehörde vom 24.01.2023

-

im Gebiet des Flächennutzungsplanes liegen als Kulturdenkmale/Denkmalensemble ausgewiesene Gebäude, Bauwerke, Gedenksteine etc. sowie verschiedene Bodendenkmale

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -
Abt. 3 Naturschutz und Landschaftspflege vom 17.09.2021

-

geplante Wohnbaufläche Nr. 2 „Magnus-Poser-Straße“ (Stand Vorentwurf) überschneidet teilweise bestehendes Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“; Verbote des § 36 Abs. 4 ThürNatG betroffen (Bauverbot, Verbot Umwandlung Wald); Rücknahme der geplanten Bebauung aus Überschneidungsbereich

-

geplante Wohnbaufläche Nr. 3 „Magnus-Poser-Straße“ (Stand Vorentwurf) überschneidet bestehendes Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ und teilweise Naturschutzgebiet „Oberhofer Schlossberg“; Verbote des § 36 Abs. 4 ThürNatG betroffen (Bauverbot, Verbot Umwandlung Wald); vollständige Rücknahme der geplanten Bebauung

-

geplante Sonderbaufläche Nr. 13 „Obere Schweizer Hütte“ (Stand Vorentwurf) überschneidet teilweise bestehendes Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“; Verbote des § 36 Abs. 4 ThürNatG betroffen; Rücknahme des Überschneidungsbereichs, Alternativen in nordwestlicher Richtung vorhanden

-

geplante Baufläche Nr. 19 Touristische Nutzung „Schuderbachswiese“ (Stand Vorentwurf) überschneidet Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -
Abt. 5 Belange Grundwasser, Wasserschutzgebiete vom 17.09.2021

-

Ergänzung der Wasserschutzzone II im Bereich des Sonderplangebietes „Golfareal Schuder-bachswiese“

-

Bedenken aus wasserrechtlicher Sicht bezüglich Umsetzung Sondergebiet „Golfareal Schuder-bachswiese“

-

Lage des Sondergebietes teilweise in Schutzzone II und vollständig in Schutzzone III des rechts-kräftig festgesetzten Wasserschutzgebietes der Trinkwassertalsperre Ohra und Erläuterung der geschützten Bereiche

-

Befreiung von geltenden Verboten und Beschränkungen nach Einzelfallprüfung möglich, wenn Schutzzweck nicht gefährdet wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -
Abt. 7 Immissionsüberwachung, Bodenschutz und Altlasten vom 17.09.2021

-

In 2 km-Radius des Plangebietes befindet sich keine der 12. BImSchV - Störfallverordnung unterliegende Anlage

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -
Abt. 3 Naturschutz und Landschaftspflege vom 30.01.2023

-

der nördliche Teil der touristischen Nutzung „Am Katzenteich“ liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet

-

bei der Umsetzung der Mountainbikestrecken an der Biathlon Arena (Entwicklungsabsicht) sollten keine Flächen des EG-Vogelschutzgebietes beansprucht werden

-

ein Teilbereich der Entwicklungsabsicht „Am Löffelbühl“ liegt im Landschaftsschutzgebiet

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -
Abt. 5 Wasserrechtlicher Vollzug vom 30.01.2023

-

die wasserrechtlichen Konflikte konnten durch die Herausnahme der touristischen Nutzung „Schuderbachswiese“ begrenzt werden

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -
Abt. 8 Geologischer Landesdienst und Bergbau vom 30.01.2023

-

Aussagen zur Grundwasserdynamik und Wasserschutzgebieten für das Gemeindegebiet

-

Auflistung der im Plangebiet befindlichen Geotope

-

Aussagen zur Lage der Stadt Oberhof im Radonvorsorgegebiet

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie -
Fachbereich Bau- und Kunstdenkmalpflege vom 20.01.2021 und vom 18.03.2021

-

Nachtrag in Flächennutzungsplan der fehlenden Ensembles und Einzelanlagen

-

Veränderungen an Kulturdenkmalen und ihrer Umgebung bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie -
Fachbereich Archäologische Denkmalpflege vom 25.01.2021

-

im Plangebiet befinden sich Bodendenkmale und archäologische Verdachtsflächen, zur Einschätzung einer möglichen Betroffenheit sind Detailplanungen vorzulegen

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr vom 18.01.2021

-

Betroffenheit der Landesstraßen 3247, 1128, 1129

-

für Planflächen Nr. 4, 9, 16, 17, 19 und 20 können sich straßenrechtliche Belange ergeben

-

keine weiteren Planungen im Geltungsbereich durch TLBV vorbereitet

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
vom 08.01.2021

-

nur landwirtschaftliche Rand- und Splitterflächen bzw. Grünflächen betroffen

-

landwirtschaftliche Belange kaum oder nicht berührt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
vom 10.03.2023

-

die Fläche der touristischen Nutzung „Schuderbachswiese“ ist landwirtschaftlich genutzt; von der Ausweisung sind verschiedene Feldblöcke betroffen

ThüringenForst vom 04.01.2021

-

Hervorhebung der Trinkwasserschutzfunktion der Wälder um Oberhof als Einzugsgebiet für die Ohra-Talsperre

-

Lage eines Großteils der Wälder um Oberhof innerhalb einer Trinkwasserschutzzone, aus der sich Rechtsfolgen bezüglich des Walderhalts ergeben

-

der westlich und südwestlich der Stadt vorgelagerte Wald besitzt zudem Klimaschutzfunktion für die Stadt selbst

-

Gründe für Waldbetroffenheit durch vorgesehene Planung im FNP

-

Verfahren zu Änderung der Nutzungsart notwendig, diese sind sowohl forstrechtlich als auch naturschutzrechtlich kompensationspflichtig

-

bezüglich der Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone ist eine Änderung der Nutzungsart von Waldflächen ausdrücklich untersagt

-

dadurch Ausschluss einer Waldflächeninanspruchnahme zu Rodungszwecken, solange keine wasserrechtliche Befreiung vorliegt

-

im Vorentwurf treten Konflikte zwischen Planflächen des FNP und dem Walderhalt auf, die Einzelfallprüfung bedürfen

-

Planflächen im Bereich des Schlossbergs nördlich und nordöstlich der „Magnus-Poser-Straße“ (Stand Vorentwurf) werden nicht befürwortet

-

Ablehnung der Flächennutzung „Parkfläche“ für die Bereiche östlich der L3247 im Bereich der Halde, im Bereich des Steinbruchs sowie im Bereich des Lärchenkopfs (Stand Vorentwurf)

ThüringenForst vom 12.09.2023

-

durch die Neuausweisung Hotel und Fremdenbeherbergung „Am Rennsteig“ (jetzt „Hotel und Ferienhäuser“) ist Wald betroffen und eine Nutzungsartenänderung notwendig; eine Nutzungsartenänderung kann in Aussicht gestellt werden; eine funktionsgleiche Ausgleichsaufforstung ist notwendig bzw. eine Walderhaltungsabgabe

-

durch die Neuausweisung Pension und Ferienhäuser an der „Oberen Schweizerhütte“ (jetzt „Pension und Schlaftonnen“) ist Wald betroffen und eine Nutzungsartenänderung notwendig

-

durch die geplante „Zipline“ werden teilweise Waldflächen tangiert; für diese Bereiche ist eine Nutzungsartenänderung zu stellen

-

von der Neuausweisung der Wohnbaufläche in der „Crawinkler Straße“ ist Wald betroffen; eine Nutzungsartenänderung für Einfamilienhäuser ist abzulehnen

Deutsche Bahn AG vom 09.02.2021

-

Änderung der Darstellung der Flurstücke 47, 55 und 68/1 von „Wasserfläche“ bzw. „Flächen für Wald“ in „Bahnanlage“

Regionalverbund Thüringer Wald vom 18.01.2021

-

Vermeidung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen, die die Tourismus- und Freizeitfunktion der am Rennsteig gelegenen Kommunen wesentlich beeinträchtigen

-

Erhaltung, Schutz und Pflege des Rennsteigs als Kulturdenkmal

Regionalverbund Thüringer Wald vom 05.01.2023

-

Vermeidung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen, die die Tourismus- und Freizeitfunktion der am Rennsteig gelegenen Kommunen wesentlich beeinträchtigen

-

Erhaltung, Schutz und Pflege des Rennsteigs als Kulturdenkmal

Thüringer Fernwasserversorgung vom 11.02.2021

-

Lage des Plangebietes innerhalb Schutzzone II und III des Wasserschutzgebietes der Trinkwassertalsperre Ohra

-

Informationen zur Bedeutung der Trinkwassertalsperre Ohra für Thüringen

-

Vergrößerung von vegetationsfreien Flächen, Zunahme von Bodenversiegelungen und Verlust von Infiltrationsflächen außerhalb des Ortskerns im Wasserschutzgebiet stehen dem Zweck des Wasserschutzgebietes entgegen

-

Informationen zu den Folgen weiterer Flächeninanspruchnahme im Plangebiet (z.B. verstärkter Oberflächenabfluss, Gefahr qualitativer Rohwasserbeeinträchtigungen durch Stoffeintrag) und Erläuterung des Gewässernetzes

-

Vorschlag der Konzentration der baulichen Entwicklung von Oberhof auf den Bereich des Siedlungskerns zur Vermeidung einer fortschreitenden Zersiedelung der Landschaft in Wasser- und Landschaftsschutzgebieten außerhalb der Stadt

-

Prüfung von Planungsalternativen bedeutend

-

50 ha der 55 ha an vorgesehenen Einzelmaßnahmen liegen im Wasserschutzgebiet

-

Durch zusätzliche Flächenversiegelungen erfolgt weitere Reduzierung der Flächen zur Grundwasserneubildung sowie Erhöhung des Regenwasserabflusses

-

Planfläche Nr. 16 "Ferienhäuser am Rennsteig" (Stand Vorentwurf) - Lage in Schutzzone III westlich von Oberhof; Rodung und Umwidmung erheblicher Flächen im Wasserschutzgebiet; Folge: weiterer zusätzlicher, ungehinderter Stoffeintrag in die Talsperre sowie Veränderung der Abflussdynamik aufgrund der dann freiliegenden oder versiegelten Flächen; durch aktuell fehlende Nutzung Entwicklung naturnaher Biotope mit besonders geschützten Pflanzen

-

Planfläche Nr. 19 - „Touristische Nutzung Schuderbachswiese" (Stand Vorentwurf) - Lage in engerer Schutzzone II sowie in der weiteren Schutzzone III des Gerastollens; durch vollständige touristische Nutzung für Sommer- und Wintersport erhebliche Beeinträchtigung der Quellbereiche und der natürlichen Filterfunktion der Versickerungsflächen

-

Erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässerschutzes durch geplante Bauflächen zu prognostizieren

-

Berücksichtigung der Auswirkungen der Planungen im Wasserschutzgebiet im Rahmen der Bewertung des Wasserhaushalts (z.B. mögliche Einflüsse auf das Dargebot als auch auf die Wasserqualität)

-

Beachtung der Bestimmungen des Wasserschutzgebietes

-

Entwicklungsabsicht zur Multifunktionsnutzung der LOTTO-Thüringen-ARENA am Rennsteig wird kritisch gesehen, da Abflussregime und Stoffausträge aufgrund der fortschreitenden Versiegelung und touristischen Nutzung negativ beeinflusst werden

-

Umsetzung neuer und verbindender Strecken im Bereich der Schutzzonen II und III zur Nutzungserweiterung des Areals für den Mountainbike-Sport wird als nicht erforderlich angesehen (Verweis auf vorhandene Skistrecken, die momentan für die Biathlon-WM in 2023 umfangreich erweitert werden sowie auf den Bikepark Oberhof in unmittelbarer Nähe)

Thüringer Fernwasserversorgung vom 01.02.2023

-

die Verringerung der Flächeninanspruchnahme im Flächennutzungsplan wird begrüßt; die Verringerung bei der Inanspruchnahme von sensiblen Waldflächen wird begrüßt

-

das Festhalten an der Revitalisierung des Golfplatzes auf der Schuderbachswiese im Wasserschutzgebiet lässt den bewussten Umgang mit Konflikten nicht erkennen

-

die Entwicklungsabsicht eines alpinen Skihanges im Wasserschutzgebiet, die Errichtung einer Zipline mit Querung sensibler Bereiche des Schutzgebietes und die Multifunktionsnutzung an der Lotto Thüringen Arena (Downhill-Strecken), die zu einer Zerschneidung des Schutzwaldes im Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperre Ohra führen, erzeugen Konflikte mit denen bewusst umzugehen ist (Beeinträchtigung der Wasserqualität)

-

Infiltrationsfläche geht verloren

-

Betretungsverbot für den Quellbereich des Eimersbaches gefordert

-

Maßnahmen, die aufgrund der besonderen Anforderungen in Wasserschutzgebieten zu beachten und umzusetzen sind, sind benannt, jedoch nicht im Flächennutzungsplan dargestellt

-

für die Kompensation von Eingriffen können auch Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege natürlicher Bachläufe herangezogen werden; verweis auf den Eimersbach unterhalb der Wadebergschanze

Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. vom 26.01.2021

-

die Überplanung der Schuderbachswiese mit der Sonderbaufläche Nr. 19 (Stand Vorentwurf) widerspricht dem Baugesetzbuch (Beeinträchtigung öffentlicher Interessen und Widerspruch zum Landschaftsplan); dem Landesentwicklungsplan 2025 (Abschnitt 7.2.1 zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung bedeutender Lebensräume); dem Regionalplan Südwestthüringen (Lage im Vorranggebiet Freiraumsicherung); dem Landschaftsplan (Lage in Vorrangfläche Naturschutz und Landschaftspflege; Umweltqualitätszielen und Entwicklungskonzeptionen [Ziel 6]; Schutzgebietserweiterung der Schuderbachswiese (LB12); dem Umweltqualitätsziel „Erhalt der Bergwiesen und Borstgrasrasen“; Natur- und Artenschutz steht der Umsetzung entgegen); Festsetzung Flächennaturdenkmal; der Thüringer Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt (Erhalt artenreicher Borstgrasrasen in Thüringen unzureichend); dem Biotopverbundkonzept für den Freistaat Thüringen (Artenreiche Borstgrasrasen nicht ausreichend gesichert); dem Bericht zur Lage der Natur (Erhaltung Bergwiesen); Gutachten/Stellungnahmen (FFH-Lebensraumtyp von europäischen Interesse)

-

die naturschutzfachliche Bewertung muss anhand des gegenwärtigen Zustandes vorgenommen werden

-

Hinweis auf fehlende FFH-Lebensräume in den Unterlagen (Aufzählung der Lebensräume)

-

es fehlen unter Tier- und Pflanzenarten wichtige Informationen, insbesondere zum Bereich der Schuderbachswiese (Aufzählung der fehlenden Pflanzenarten)

-

zentrale Aussage zur Ablehnung einer Bebauung der Schuderbachswiese fehlt und das stattdessen die Erweiterung der Naturschutz Vorrangfläche erfolgen soll (Landschaftsplan)

-

Schuderbachswiese ist aufgrund der Lebensraum- und Artenausstattung ein vorhandenes bedeutsames Kulturgut

-

eine Kompensationsmöglichkeit mit den einhergehenden Eingriffen in den FFH-Lebensraum Komplex der Schuderbachswiese wird nicht diskutiert

-

die Schuderbachswiese ist aufgrund ihrer Repräsentativen Ausprägung als FFH-Lebensraumkomplex als wichtiger Trittstein für die funktionale und räumlichen Kohärenz des FFH-Gebietsnetzes zu sichern; es handelt sich hier um ein potenziell faktisches FFH-Gebiet

-

die Überplanung der Schuderbachswiese mit einem Golfplatz stellt eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft dar

-

die Umsetzung eines Golfplatzes kann im Bereich der Lotto Thüringen Arena erfolgen (Konzentration touristischer Nutzungen)

-

Aufzählung von nicht mehr existenten Schutzgebieten

-

eine weitere Unterschutzstellung von Gebieten (Vorschlag aus dem Landschaftsplan) erfolgt nicht

-

die bestehenden Wasserschutzgebiete um Oberhof haben eine hohe Bedeutung für die Trinkwasserversorgung

-

Düngung des Golfplatzes vorgesehen; dies ist im Trinkwasserschutzgebiet und mit den Zielen des Flächennaturdenkmales nicht vereinbar

-

Wasserentnahme zur Bewässerung des Golfplatzes verringert das Dargebot im Einzugsgebiet

-

bereits überdurchschnittlicher Wasserbedarf für die vorhandenen Sportanlagen-, Hotel- und Ferieneinrichtungen; es besteht daher eine besondere Verpflichtung Oberhofs mit der Ressource Wasser verantwortungsvoll umzugehen (weitere Belastungen des Einzugsgebietes ausschließen)

-

durch neue Vorhaben wird Wald beansprucht

-

besonders kritisch wird das Vorhaben Nr. 3 (Stand Vorentwurf) in der „Magnus-Poser-Straße“ gesehen (Waldbestand im Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet)

-

für Sonderbauflächen werden ca. 30 ha Wald beansprucht

-

das Vorhaben Nr. 13 (Stand Vorentwurf) „Erweiterung Sonderbaufläche Obere Schweizer Hütte“ greift randlich in das Landschaftsschutzgebiet „Thüringer Wald“ ein

-

Rodung von Wald zur Umsetzung von Vorhaben Nr. 17 (Stand Vorentwurf) „Touristische Nutzung Schuderbachswiese“

-

Rodung von Wald zur Umsetzung von Vorhaben Nr. 19 (Stand Vorentwurf) „Touristische Nutzung Schuderbachswiese“ (Umsetzung Golfbahnen)

-

Für die Errichtung der Sport- und Freizeitanlagen ist Wald um Oberhof in Größenordnung gerodet wurden; daher verbieten sich weitere großflächige Rodungen

-

bisher nicht umgesetzte EKIS-Maßnahmen sind im Flächennutzungsplan gesondert darzustellen

-

die Ampelbewertung von Planvorhaben ist hinsichtlich der Auswirkungen zu ändern (Vorschlag dargelegt)

-

die Bewertung der Eingriffsflächen und der Kompensationsmaßnahmen führt zu einem Flächenäquivalent-Defizit; ein Ansatz zur Egalisierung wird jedoch nicht diskutiert

-

mit der Überplanung der Schuderbachswiese besteht keine Konformität mit Planungs- und Naturschutzrecht

-

die Schuderbachswiese ist ein einmaliger Bergwiesenkomplex der durch die geplante Bebauung und Nutzung nachhaltig geschädigt und gänzlich zerstört wird

Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. vom 01.02.2023

-

die Revitalisierung des Golfplatzes auf der „Schuderbachswiese“ greift in ein Flächennaturdenkmal ein und wird abgelehnt

-

überregionale Bedeutung der „Schuderbachswiese“ als Lebensraum und dessen Arten-Ausstattung

-

die Umsetzung des Golfplatzes greift in Waldflächen ein

-

die „Schuderbachswiese“ wird als Grünland genutzt; die Pflege ist auf den Erhalt der Bergwiese unter Berücksichtigung der Schutzziele ausgerichtet

-

Verweis auf bereits vorliegende Gutachten, Kartierungen und Dokumentationen

-

die „Schuderbachswiese“ ist als FFH-Lebensraumkomplex als wichtiger Trittstein für die funktionale und räumlichen Kohärenz des FFH-Gebietsnetzes zu sichern

-

die „Schuderbachswiese“ ist ein potenziell faktisches FFH-Gebiet

-

die Vorgaben aus dem Landschaftsplan sind für die „Schuderbachswiese“ zu übernehmen (Vorrangfläche für Naturschutz und Landschaftspflege)

-

die Wertigkeit der Bergwiese hat sich erhöht

-

für die Erweiterung des „AWO Sano Ferienzentrum“ sind massive Eingriffe in den Waldbestand geplant (Sondergebiet „Hotel“)

-

die "Beseitigung des Knöterichs am Rande der Schuderbachswiese" ist bereits für ein Projekt beansprucht und kann daher für die Kompensation nicht mehr in Anspruch genommen werden

-

der Flächenumgriff des Schutzgebietes soll erweitert werden und das Flächennaturdenkmal zeitnah in einen geschützten Landschaftsbestandteil überführt werden

-

der Schutzstatus soll erhöht werden (Naturschutzgebiet, mögliche Anbindung FFH-Gebiet)

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 29.01.2021

-

es muss eine Klärung erfolgen, ob am Standort Hotel „Schützenberg“ im geschützten Biotop „Wiese“ Arten der Roten Liste vorkommen; ferner ist zu klären, ob die Umsetzung des Vorhabens Einfluss auf die Schutzzone des Wasserschutzgebietes hat

-

die Fläche der Schuderbachswiese ist aus Gründen des Artenschutzes nicht verhandelbar; sie ist mit botanischen und zoologischen Arten für Thüringen einmalig; FFH-Lebensraumtypen betroffen

-

für die Bebauungspläne „Rennschlitten- und Bobbahn“, Schlossberg Village“ und „Am Rennsteig“ sollten Arterfassungen vorgelegt werden

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 03.02.2023

-

der Ausbau von Wohnraum und Infrastruktur für die ortsansässige Bevölkerung sowie touristische Angebote während der Sommermonate wird begrüßt; dieser Ausbau soll jedoch nicht auf Waldflächen und Bergwiesen ausgeweitet werden

-

die Überplanung von Waldflächen oder geschützten Biotopen werden abgelehnt (Wohnbaufläche „Crawinkler Straße“, „Tambacher Straße“ sowie „Im Gründle“; Hotelerweiterung nördlich des „Ahorn Panorama Hotel Oberhof“ im Bereich eines Biotopes; alternative Beherbergung direkt an der „Oberen Schweizerhütte“; Großraumparkplatz an der L3247; touristische Nutzung Schuderbachswiese)

-

die Revitalisierung des Golfplatzes auf der „Schuderbachswiese“ wird abgelehnt, da die gesamte Wiesenfläche ein FFH-Lebensraumtyp ist, auf der Fläche zahlreiche gefährdete Arten der roten Liste (z.B. Arnika und Grüne Hohlzunge) vorkommen, die bedeutsame Borstgrasrasen- und Bergwiesenvegetation als Vorangfläche für Naturschutz und Landschaftspflege sowie Vorrangfläche für den Arten- und Biotopschutz im Landschaftsplan Steinbach-Hallenberg ausgewiesen ist, die Fläche als Flächennaturdenkmal geschützt ist, innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegt und gesetzlich geschützte Biotope (Borstgrasrasen, Bergwiesen, Zwergstrauchheiden, Flachmoor) betroffen sind

-

aus Sicht des Artenschutzes sind insbesondere verbaute und begradigte Bachläufe und Quellbereiche zu berücksichtigen und zu renaturieren sowie Bergwiesen zu pflegen, zu entbuschen bzw. wiederherzustellen

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 26.01.2021

-

bezüglich der Schuderbachswiese wird der geplante Golfplatz abgelehnt; die Ausweisung widerspricht den Zielen und Vorgaben des Flächennaturdenkmals als auch dem Vorhandensein verschiedenen FFH-Lebensraumtypen; die Darstellung der Biotope ist zu prüfen und zu aktualisieren; die Aufzählung der geschützten Pflanzenarten ist unvollständig; eine konkrete Darstellung der FFH-Lebensraumtypen und deren Bewertung unterbleibt; bestehende Wasserschutzgebiete dürfen nicht beeinträchtigt werden (z.B. durch Düngung); die Rodung von Wald für die Umsetzung des Golfplatzes wird abgelehnt; Betroffenheit von Vorranggebiet Freiraumsicherung; im Landschaftsplan wird das Vorhaben Golfplatz aufgrund der landesweiten Bedeutung für den Natur- und Artenschutz abgelehnt; alternative Standorte wurden nicht ausreichend geprüft; Zerstörung von Biotopen

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 03.02.2023

-

das Flächennaturdenkmal „Schuderbachswiese" sollte im Flächennutzungsplan als Fläche, die den Anforderungen einer Ausweisung als besonderes Schutzgebiet nach der FFH-Richtlinie entspricht, ausgewiesen werden

-

eine mit Eingriffen in den Lebensraum verbundene neuartige Nutzung der „Schuderbachswiese“, verbunden mit Flächenentzug, Düngung, Pestizideinsatz, Bewässerung usw. durch Golfsport hat zu unterbleiben

Naturschutzbund Kreisverband Schmalkalden-Meiningen
vom 20.01.2021

-

Geotopschutz „Räuberstein“ mit Brutplatz einer roten Liste Art

-

es wird Bezug auf den Erhalt von Wald genommen; Rodungen im großen Umfang sind in den letzten Jahren erfolgt, Ausgleichsmaßnahmen nicht

-

wertvoller Schutz- und Bannwald wurde gerodet; die Windanfälligkeit bei Stürmen und anderen Wetterereignissen ist für die Stadt Oberhof enorm gestiegen

-

durch neue Planungen sind Waldrodungen vorgesehen; Wiederspruch Planung und Ziele im Flächennutzungsplan

-

aktuelle Biotopkartierung liegt vor; Daten sind anzupassen

-

auf die Denkmäler wurde hingewiesen; eine Darstellung erfolgt nicht

-

stark gestiegener Bedarf an Trinkwasser in Oberhof; Nutzung von Trinkwasser für andere Zwecke

-

Schutzfunktion der Wälder in Bezug auf Klima, Luft, Wasser, Boden und Wind

-

dauerhafte Veränderung der Wälder durch Rodung und den Klimawandel; Erhalt und Stabilisierung der Wälder zu wenig berücksichtigt

-

die umgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Rodungen in den letzten 30 Jahren sind überschaubar und kompensieren nicht den bisher erfolgten Eingriff

-

die Revitalisierung des historischen Golfplatzes wird grundsätzlich abgelehnt (artenreiche Biotopstrukturen; Flächennaturdenkmal; artenreiche Bergwiese; größter zusammenhängender Lebensraum des Typs „Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikat Böden“ in Thüringen; zu schützender FFH-Lebensraumtyp; FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig; bedeutsames Vorkommen von Arnika (Arnica montana); Ausweisung als Vorranggebiet Freiraumsicherung im Regionalplan Südwestthüringen geplant; Lage im Trinkwasserschutzgebiet; an Ersatz und Ausgleich sind Anforderungen zu stellen die im vorliegenden Fall nicht zu leisten sind und/oder die Realisierbarkeit auf unbestimmte Zeit verschieben; Nachweis von notwendigen Ersatz/Ausgleich sowie von Schutzmaßnahmen für den Ersatz/Ausgleich und die Schuderbachswiese und eine verbindliche Überwachung der Maßnahmen (Monitoring); Nahrungshabitat für Bienen (Schuderbachswiese liegt im 7 km Schutz Radius der Zucht-Belegstelle für Bienen des Thüringer Imker-Landesverbandes);

-

die Rodung von Wald zur Umsetzung der Planflächen Nr. 2 und 3 (Stand Vorentwurf) Ergänzung „Magnus-Poser-Straße“ sowie der Planflächen Nr. 7 „Crawinkler Straße“ und Nr. 9 „Tambacher Straße“ wird abgelehnt

-

die Planungen Nr. 17 und Nr. 19 (Stand Vorentwurf) „Touristische Nutzungen Schuderbachswiese“ verstoßen gegen das Umweltschadengesetz (Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen; Zerstörung von Borstgrasrasen mit Arnika und montanen Orchideen; Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer im Einzugsgebiet der Talsperre Ohra; Rodung von Schutz- und Erholungswald)

-

die Bewertung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt nicht anhand der aktuell geltenden Richtlinie in Thüringen

Naturschutzbund Kreisverband Schmalkalden-Meiningen
vom 26.01.2023

-

im Entwurf des Regionalplanes Südwestthüringen erfolgt eine Änderung des Vorranggebietes im Bereich der „Schuderbachswiese“ (Aufwertung)

-

im Bereich des Flächennutzungsplanes befinden sich mehrere Trinkwasserschutzgebiete

-

Waldverlust durch Witterungsereignisse sowie durch Baumaßnahmen

-

die Ausweisung des sonstigen Sondergebiets „Hotel“ an der „Schuderbachswiese“ greift in ein gesetzlich geschütztes Biotop ein

-

das Flächennaturdenkmal „Schuderbachswiese“ ist hinsichtlich der geschützten Pflanzenarten einzigartig

-

die Zerstörung einer intakten Bergwiese mit dem nachgewiesenen Arteninventar ist keineswegs ausgleichbar

-

der Erhalt des Bergwiesenbiotops wird gefordert sowie die Erweiterung des bestehenden Flächennaturdenkmals (Schuderbachswiese)

-

eine Aufwertung des Schutzstatus mindestes als geschützter Landschaftsbestandteil, besser noch als Naturschutzgebiet (Schuderbachswiese)

-

Vermeidung von Flächenverbrauch im Außenbereich des Ortes

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vom 25.01.2021

-

die Planfläche Nr. 2 Ergänzung „Magnus-Poser-Straße“ (Stand Vorentwurf) wird abgelehnt; Vorkommen autochthoner Schlossbergfichte; große Teile liegen im Naturschutzgebiet; Bestockung auch mit verschiedenen Laubbäumen; Nutzungsartenänderung hätte direkte Folgen für die Biodiversität

-

die Planfläche Nr. 3 Ergänzung „Magnus-Poser-Straße“ (Stand Vorentwurf) wird abgelehnt; Vorkommen autochthoner Schlossbergfichte; große Teile liegen im Naturschutzgebiet; Bestockung auch mit verschiedenen Laubbäumen; Nutzungsartenänderung hätte direkte Folgen für die Biodiversität; in diesem Bereich befindet sich eine Bienen-Belegstation, welche zur Arterhaltung dient

-

die Planfläche Nr. 7 Ortsausgang „Crawinkler Straße“ (Stand Vorentwurf) wird abgelehnt; bei der Fläche handelt es sich um Wald

-

die Planfläche Nr. 8 Straße „Am Harzwald“ (Stand Vorentwurf) wird abgelehnt; der südliche Teil ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und mit Wald bestockt; der „Harzwald“ hat als Emissions-, Wasserschutz- und Erholungswald einen besonderen Stellenwert; eine Zerschneidung, Versiegelung und Umwandlung des Waldes werden auf lange Sicht negative Auswirkungen auf den gesamten Ort haben

-

die Planfläche Nr. 13 Erweiterung Sonderbaufläche „Obere Schweizer Hütte“ (Stand Vorentwurf) wird abgelehnt; der nördliche und östliche Teil liegen im Landschaftsschutzgebiet und sind mit Wald bestockt; wichtige Rolle als Wasserschutzwald;

-

einem weiteren Ausbau der Planfläche Nr. 15 Ergänzungsfläche „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ (Stand Vorentwurf) stehen wir kritisch gegenübergestanden; große Bedeutung als Lager- und Polterfläche; einem weiteren Ausbau der Flächen, ggf. mit Versieglung wird kritisch gesehen

-

die Planfläche Nr. 16 Ferienhäuser „Am Rennsteig“ (Stand Vorentwurf) hat für den Trinkwasserschutz und den Emissionsschutz vorrangige Bedeutung; das Gebiet ist zu großen Teilen mit Wald bestockt; wünschenswert wäre ein Rückbau der Gebäude und versiegelten Flächen als Kompensation für den Flächenverbrauch in Oberhof

-

die Planfläche Nr. 20 b und c wird kritisch gegenübergestanden; die Fläche hat große Bedeutung als Lager- und Polterfläche; einem weiteren Ausbau der Flächen, ggf. mit Versieglung wird kritisch gesehen

-

die Planflächen Nr. 17 Touristische Nutzung „Schuderbachswiese“ und Nr. 19 Touristische Nutzung „Schuderbachswiese“ (Stand Vorentwurf) werden abgelehnt

-

allgemein wird jeder Verlust von Waldfläche durch Nutzungsartenänderung kritisch gesehen und ist daher im Einzelfall zu prüfen

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vom 02.01.2023

-

für die Neuausweisung der Wohnbauflächen „Crawinkler Straße“ sowie „Tambacher Straße“ wird Waldfläche beansprucht; Reduzierung der Bodenfunktion

-

die Erweiterungsfläche des sonstigen Sondergebiets „Pension und Ferienhäuser“ (jetzt „Pension und Schlaftonne“) liegt im Landschaftsschutzgebiet und beansprucht Waldfläche

-

eine zunehmende Versiegelung der Ergänzungsfläche „Tourismus- und Sportzentrum Grenzadler“ wird kritisch gesehen

-

die Fläche der Neuausweisung Hotel und Fremdenbeherbergung „Am Rennsteig“ (jetzt „Hotel und Ferienhäuser“) hat Bedeutung für den Trinkwasserschutz und den Emissionsschutz und ist mit Wald bestockt; die Ausweisung einer Kompensationsfläche ist hier wünschenswert

-

eine zunehmende Versiegelung des geplanten Großparkplatzes „Im Gründle“ wird kritisch gesehen

-

die Entwicklungsabsicht „Multifunktionsnutzung an der Lotto Thüringen Arena am Rennsteig“ (Mountainbike-Strecken) liegt im Wasserschutzgebiet; durch Bodenverdichtung und Neuversiegelung wird das Abflussregime beeinflusst (daraus resultiert ein höherer Stoffeintrag in Gewässer)

-

die Entwicklungsabsicht „Löffelbühl“ liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist mit Wald bestockt

Landesangelverband Thüringen vom 15.01.2021

-

die diversen vorliegenden Fließgewässer im Plangebiet sind vom vorliegenden Flächennutzungsplan nicht direkt betroffen

Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. vom 29.01.2021

-

die Schuderbachswiese ist ein bedeutsames Objekt des Artenschutzes; eine Beeinträchtigung zu Ungunsten aller vorkommenden Arten ist auszuschließen; einer Golfanlage oder eine touristische Attraktion wird hier nicht zugestimmt

Zweckverband Thüringer Wintersport vom 22.01.2022

-

die Sonderbaufläche Nr. 16 Ferienhäuser „Am Rennsteig“ wird hinsichtlich möglicher immissionsschutzrechtlicher Auflagen als problematisch angesehen, aufgrund der Nähe zu den Sportanlagen

Industrie- und Handelskammer Südthüringen vom 03.02.2023

-

die Wohnraumkapazitäten für Arbeitskräfte der Beherbergungsbetriebe sollte über die derzeitige Planung hinaus aufgestockt werden

-

eine Ausweisung von Wohnbauflächen sollte östlich des Ahorn Panorama Hotel Oberhof entlang der Dr. Theo-Neubauer-Straße und der Magnus-Poser-Straße erfolgen; hierbei handelt es sich um Waldflächen

-

die Kapazitäten für Parkplätze müssen erweitert werden

Naturschutzbund Landesverband Thüringen vom 03.02.2023

-

die Revitalisierung des Golfplatzes auf der „Schuderbachswiese“ greift in ein Flächennaturdenkmal ein und wird abgelehnt

-

überregionale Bedeutung der „Schuderbachswiese“ als Lebensraum und dessen Arten-Ausstattung

-

die Umsetzung des Golfplatzes greift in Waldflächen ein

-

die „Schuderbachswiese“ wird als Grünland genutzt; die Pflege ist auf den Erhalt der Bergwiese unter Berücksichtigung der Schutzziele ausgerichtet

-

Verweis auf bereits vorliegende Gutachten, Kartierungen und Dokumentationen

-

die „Schuderbachswiese“ ist als FFH-Lebensraumkomplex und wichtiger Trittstein für die funktionale und räumliche Kohärenz des FFH-Gebietsnetzes zu sichern

-

die „Schuderbachswiese“ ist ein potenziell faktisches FFH-Gebiet

-

für die Erweiterung des „AWO Sano Ferienzentrum“ sind massive Eingriffe in den Waldbestand geplant (Sondergebiet „Hotel“)

-

die "Beseitigung des Knöterichs am Rande der Schuderbachswiese" ist bereits für ein Projekt beansprucht und kann daher für die Kompensation nicht mehr in Anspruch genommen werden

-

der Flächenumgriff des Schutzgebietes soll erweitert werden (Schuderbachswiese)

-

der Schutzstatus der „Schuderbachswiese“ soll erhöht werden (Naturschutzgebiet, mögliche Anbindung FFH-Gebiet)

Stadt Zella-Mehlis vom 07.03.2023

-

die Schaffung/Ausweisung von ausreichend Parkflächen, insbesondere bei Großveranstaltungen, wird angeregt

Bürger 1 vom 31.01.2023

-

bei der Ausweisung von Flächen für Wohnnutzung sollten vermehrt Flächen für eine mehrgeschossige Bebauung (Mehrfamilienhäuser) / Reihenhausbebauung ausgewiesen werden, da dies besser in das Ortsbild passt und ressourcenschonender ist (effizientere Nutzung der Grundstückspotentiale und geringerer Eingriff in Natur und Umwelt)

-

für die Neuausweisungen von Wohnbauflächen in der „Crawinkler Straße“ sowie der „Tambacher Straße“ werden Waldflächen beansprucht

-

die geplanten Ausgleichsmaßnahmen kompensieren die geplanten Eingriffe nicht

-

die Waldflächen in den Bereichen der Neuausweisungen von Wohnbauflächen in der „Crawinkler Straße“ sowie der „Tambacher Straße“ sollen für den Immissionsschutz erhalten werden

-

im Bereich der „Tambacher Straße“ haben sich inzwischen seltene schützenswerte Pflanzen und Tiere angesiedelt

Bürger 2 vom 27.01.2023 / 15.05.2020

-

es werden großenteils geschützte und weitere wertvolle Biotope und Arten gefährdet oder zerstört (mindestens 13 Farn- und Blütenpflanzen und sechs Biotoptypen die nach den „Roten Listen“ in Thüringen gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind)

-

die häufig vorkommende Arnika ist im Anhang V der FFH-Richtlinie gelistet

-

die Grüne Hohlzunge (Orchidee) besitz hier eines ihrer letzten (und das bedeutendste) Bergwiesenvorkommen in Thüringen

-

es liegen Informationen zu 32 gefährdeten Pilzarten vor, darunter sind mehrere in Thüringen vom Aussterben bedrohte Arten

-

Hotspot der Biodiversität

-

hier liegt die größte zusammenhängende Fläche vom prioritärem FFH-Lebensraumtyp 6230* „Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden“ in Thüringen vor

-

die Schuderbachswiese ist ein Flächennaturdenkmal

-

eine Erhebung der vorkommenden Tierarten ist für die Schuderbachswiese erforderlich

 — 

III.
Aus Gutachten

-

es liegen Auszüge der "Schallimmissionsprognose LG 55/2021 (Entwurf)“, in der Fassung vom 01.09.2022, des Ingenieurbüros Frank und Schellenberger GbR (IFS) vor; in dem Gutachten erfolgt eine Prüfung bezüglich der Auswirkungen durch Nutzungs- und Anlagenbedingten Lärm von den nördlichen liegenden Sportanlagen auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb der Planfläche 11a und 11b - Hotel und Ferienhäuser „Am Rennsteig“

Oberhof, den 14.02.2024  —  -Siegel-

Schulz

Bürgermeister