3. Übersichtslageplan mit dem 3. Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: DTK10col; Quelle: © GDI-TH dl-de/by-2-0. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; ohne Maßstab)
2. Übersichtslageplan mit dem 2. Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: DTK10col; Quelle: © GDI-TH dl-de/by-2-0. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; ohne Maßstab)
4. Übersichtslageplan mit dem 4. Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: DTK10col; Quelle: © GDI-TH dl-de/by-2-0. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; ohne Maßstab)
1. Übersichtslageplan mit dem 1. Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: DTK10col; Quelle: © GDI-TH dl-de/by-2-0. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; ohne Maßstab)
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt:
| 01 | Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus dem Vorentwurf, Entwurf zur öffentlichen Auslegung, Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung und der Betroffenenbeteiligung. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
| 03 | Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt der Stadtrat der Stadt Oberhof den Bebauungsplan Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“, in der Fassung vom 07.10.2025, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen (Planteil 1 von 2) und der Planzeichnung im Maßstab 1: 2.500/5.000 (Planteil 2 von 2), als Satzung. |
| 04 | Die Begründung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ vom 07.10.2025 wird gebilligt. |
| 05 | Der Bürgermeister wird beauftragt den Bebauungsplan Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“, gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
***
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wurde die vorstehende Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung, die zusammenfassenden Erklärung einschließlich der Begründung sowie die DIN 45691 in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof, während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | von 10:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 10:00 bis 12:00 Uhr |
(außer feiertags) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die DIN 45691 wird ausschließlich zur Einsicht dauerhaft bereitgehalten.
Weiterhin kann der Bebauungsplan Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ nach der Bekanntmachung im Internet unter https://www.stadt-oberhof.de unter Rathaus-Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Die Lage des 1. Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ ist dem 1. Übersichtslageplan zu entnehmen.
Das Plangebiet (1. Geltungsbereich) liegt etwa 1 km westlich der Ortslage von Oberhof, an der Landesstraße 1128 (Tambacher Straße), welche von Oberhof Richtung Steinbach-Hallenberg führt. Der 1. Geltungsbereich wird im Wesentlichen im Norden von Wald, im Osten von der „Alten Ohrdrufer Straße“ sowie von Wald, im Süden von der „Tambacher Straße“ (L 1128) sowie von Wald und im Westen überwiegend von Wald sowie untergeordnet von der Lotto Thüringen Arena am Rennsteig (Biathlonstadion) begrenzt. Im 1. Geltungsbereich befinden sich die Lotto Thüringen Eisarena Oberhof (Rennschlitten- und Bobbahn), der Lotto Thüringen Bikepark Oberhof bzw. der Lotto Thüringen Snowpark Oberhof (Fallbachhang), die Lotto Thüringen Skisport-Halle Oberhof (Skihalle) und die Obere Schweizerhütte (Pension & Restaurant).
Der 1. Geltungsbereich stellt den eigentlichen Bebauungsplan mit den zu entwickelnden Bereichen wie, Rennschlitten- und Bobbahn, Fallbachhang, Skihalle und Obere Schweizerhütte, dar.
Die Lage des 2. Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ ist dem 2. Übersichtslageplan zu entnehmen. Der 2. Geltungsbereich befindet sich in der „Alten Ohrdrufer Straße“ zwischen der Ortslage von Oberhof und der „Oberen Schweizerhütte“ (Gemarkung Oberhof). Im 2. Geltungsbereich ist die Schutzmaßnahme S2 geplant. Die Maßnahme beinhaltet die Errichtung eines Hochbords sowie einer Leitplanke entlang der „Alten Ohrdrufer Straße“.
Die Lage des 3. Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ ist dem 3. Übersichtslageplan zu entnehmen. Der 3. Geltungsbereich befindet sich gegenüber dem „Schützenbergmoor“, südlich des vorhandenen Weges zwischen der Stadt Oberhof und der Bergbaude „Veilchenbrunnen“ (Gemarkung Oberhof). Im 3. Geltungsbereich ist die Ersatzmaßnahme E10 geplant. Die Maßnahme beinhaltet die Anpflanzung von standortgerechten Laubgehölzen im Randbereich eines Nassstandortes.
Die Lage des 4. Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ ist dem 4. Übersichtslageplan zu entnehmen. Der 4. Geltungsbereich befindet sich in der „Alten Ohrdrufer Straße“ zwischen der Ortslage von Oberhof und der „Ohratalsperre“, nordöstlich der „Oberen Schweizerhütte“ am „Silbergraben“ (Gewässer; Gemarkung Oberhof). Im 4. Geltungsbereich ist die Ausgleichsmaßnahme A2 sowie die Ersatzmaßnahme E5 geplant. Die Maßnahme A2 beinhalt die Entsiegelung der „Alten Ohrdrufer Straße“ und die Anlage eines Grün-/Erdweges. Die Maßnahme E5 hat Baumpflanzungen (Laubgehölze) entlang der „Alten Ohrdrufer Straße“ zum Ziel.