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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof

6. Übersichtslageplan mit dem 6. Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: DTK10col; Quelle: © GDI-TH dl-de/by-2-0. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; ohne Maßstab)

7. Übersichtslageplan mit dem 7. Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: DTK10col; Quelle: © GDI-TH dl-de/by-2-0. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; ohne Maßstab)

5. Übersichtslageplan mit dem 5. Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: DTK10col; Quelle: © GDI-TH dl-de/by-2-0. https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0; ohne Maßstab)

Die Lage des 5. Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ ist dem 5. Übersichtslageplan zu entnehmen. Der 5. Geltungsbereich befindet sich am „Rhön-Rennsteig-Weg“ (auch „Stallweg“ genannt) zwischen dem „Rondell“ und der Bergbaude „Veilchenbrunnen“ in der Nähe des „Rondells“ (Gemarkung Oberhof). Im 5. Geltungsbereich ist die Ersatzmaßnahme E6 geplant. Die Maßnahme beinhalt die Anlage einer Allee mit Laubgehölzen ausgehend vom östlichen Ende des 5. Geltungsbereich. Nach ca. 200 m ist die Allee durch einen lockeren Verband mit Laubgehölzen in den vorhandenen Lücken zu ergänzen.

Die Lage des 6. Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ ist dem 6. Übersichtslageplan zu entnehmen. Der 6. Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ende der Ortslage von Oberhof östlich der „Magnus-Poser-Straße“ (gegenüber des „Friedhofes“; Gemarkung Oberhof). Im 6. Geltungsbereich ist die Ersatzmaßnahme E7 geplant. Die Maßnahme hat das Entfernen invasiver Neophyten (Japanischer Staudenknötereich) zum Ziel.

Die Lage des 7. Geltungsbereiches des Bebauungsplans Sondergebiet „Rennschlitten- und Bobbahn/Fallbachhang“ ist dem 7. Übersichtslageplan zu entnehmen. Der 7. Geltungsbereich befindet sich nordwestlich des „Grenzadler“ der Stadt Oberhof an der „Alten Tambacher Straße“ (Gemarkung Oberhof). Der Geltungsbereich umfasst das „Petermoor“ sowie Teilbereiche der „Kerngrundswiese“. Im 7. Geltungsbereich ist die Ersatzmaßnahme E8 geplant. Die Maßnahme hat die Entfichtung des „Petermoores“ zur Wiederherstellung des Hochmoorcharakters zum Ziel.