| Gemeinde: | Oberhof |
| Gemarkung: | Oberhof |
| Flur(en): | 2 |
| Flurstück(e): | 217/1, 242/4, 242/5, 242/6, 243, 244/5, 245, 250/5, 253/5, 253/6, 256/1, 256/5, 256/6, 262/3, 262/6, 262/9, 262/10, 263/6, 263/7, 263/8, 263/9, 264/3, 264/5, 264/7, 265/1, 265/3, 265/5, 266/1, 266/2, 267/2, 267/11, 267/13, 267/14, 269/1, 269/3, 269/4, 270/2, 270/3, 270/4, 271, 297/1, 297/4, 324/4, 326/22, 326/23, 326/26, 348, 352/7, 401/5, 416, 420/1, 422/2, 424/1, 424/2, 425/8, 426/3, 426/4, 428/3, 428/4, 433/11, 435/2, 439/5, 455/7, 455/10, 456/3, 460/4, 467/1, 470/18, 470/45, 473/2, 474/2, 474/3, 475/1, 475/2, 476/2, 476/5, 477/4 |
Lagebezeichnung: Ortsdurchfahrt Oberhof
Antragsteller: Landesamt für Bau und Verkehr, Region Südwest
seit dem 01.06.2021 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.
Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 21.04.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus Oberhof (Zellaer-Straße 10) statt.
Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.
Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird Ihnen, unabhängig von Ihrer Teilnahme am Anhörungstermin, durch schriftlichen Bescheid oder Öffentliche Bekanntmachung mitgeteilt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Olaf Krech
Referatsleiter