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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Az: 57052821
Katasterbereich Schmalkalden
Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung

Ankündigung des Anhörungstermins über die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Oberhof

Gemarkung:

Oberhof

Flur(en):

2

Flurstück(e):

217/1, 242/4, 242/5, 242/6, 243, 244/5, 245, 250/5, 253/5, 253/6, 256/1, 256/5, 256/6, 262/3, 262/6, 262/9, 262/10, 263/6, 263/7, 263/8, 263/9, 264/3, 264/5, 264/7, 265/1, 265/3, 265/5, 266/1, 266/2, 267/2, 267/11, 267/13, 267/14, 269/1, 269/3, 269/4, 270/2, 270/3, 270/4, 271, 297/1, 297/4, 324/4, 326/22, 326/23, 326/26, 348, 352/7, 401/5, 416, 420/1, 422/2, 424/1, 424/2, 425/8, 426/3, 426/4, 428/3, 428/4, 433/11, 435/2, 439/5, 455/7, 455/10, 456/3, 460/4, 467/1, 470/18, 470/45, 473/2, 474/2, 474/3, 475/1, 475/2, 476/2, 476/5, 477/4

Lagebezeichnung: Ortsdurchfahrt Oberhof

Antragsteller: Landesamt für Bau und Verkehr, Region Südwest

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.06.2021 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 21.04.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus Oberhof (Zellaer-Straße 10) statt.

Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird Ihnen, unabhängig von Ihrer Teilnahme am Anhörungstermin, durch schriftlichen Bescheid oder Öffentliche Bekanntmachung mitgeteilt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Olaf Krech

Referatsleiter