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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 3/2024
Mitteilungen
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Mitteilungen

Kinderreisepass abgeschafft -

Reisedokumente rechtzeitig beantragen!

Der Kinderreispass wurde mit Beginn des Jahres 2024 abgeschafft. Auch eine Verlängerung/Aktualisierung noch gültiger Kinderreisepässe ist ab diesem Jahr nicht mehr möglich.

Somit können Kinder nur noch einen Reisepass oder Personalausweis, wie ihn auch Erwachsene bekommen, erhalten. Die neuen Dokumente für Kinder haben die gleiche Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei wie bei Erwachsenen und können nicht mehr sofort mitgenommen werden. Bereits ausgestellte Kinderreispässe behalten jedoch bis zum aufgedrucktem Datum ihre Gültigkeit.

Wer eine Reise plant, sollte daher rechtzeitig die Gültigkeit seiner Reisedokumente überprüfen und im Bedarfsfall frühzeitig die Beantragung neuer Dokumente vornehmen.

Personalausweise sind ab Termin in etwa 3 Wochen, Reispässe 5-6 Wochen abholbereit.

In Eilfällen ist gegen Zusatzgebühr die Ausstellung eines sogenannten Express-Reisepasses möglich, dieser ist in der Regel innerhalb von 3-5 Tagen erhältlich.

In den Zeiten vor oder in den Schulferien könnte sich die Bestelldauer erfahrungsgemäß etwas verlängern. Auf die Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei hat die Meldebehörde keinen Einfluss.

Die Gebühren betragen für die Gültigkeit von 10 Jahren:

Reisepass

70,00 Euro

Express-Reisepass

102,00 Euro

Personalausweis

37,00 Euro

Vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit der Dokumente 6 Jahre.

Reisepass

37,50 Euro

Express-Reisepass

69,50 Euro

Personalausweis

22,80 Euro

Allerdings kann sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von 6 Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall ist vor Reiseantritt ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Besonders wichtig:

Reisewillige sollten sich rechtzeitig vor Reisebeginn nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes z. B. auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften erkundigen. Die Mitarbeiter der Stadt Oberhof dürfen zu den Einreisebestimmungen der rund 250 Länder aus rechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilen.

Bei Fragen steht Ihnen die Meldebehörde unter der Telefonnummer 036842-28028 oder 28017 oder per E-Mail unter: meldeamt@stadt-oberhof.de gerne zur Verfügung.