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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss Nr.: 40-364-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024:

01.

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Januar 2024 gebilligt.

02.

Der Entwurf zur 2. öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 10.000 (Planteil 1 von 2), der Planzeichnung im Maßstab 1: 5.000 (Planteil 2 von 2) sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom Januar 2024 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

03.

Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die 2. öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Stadt Oberhof zu unterrichten.

04.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 40-365-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 30.01.2024 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss

1.

Der Stadtrat billigt den 3. Entwurf des Bebauungsplans „Gräfenrodaer Straße“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand Januar 2024. Der Geltungsbereich wird gegenüber dem 2. Entwurf östlich um eine Mischgebietsfläche erweitert (entspricht Stand Aufstellungsbeschluss).

2.

Der Stadtrat beschließt, dass die Begründung nach Vorlage der Ergebnisse des Entwässerungsnachweises in Form eines Gutachtens durch erläuternde Aussagen ergänzt wird. Eine Änderung der Planzeichnung erfolgt nicht.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplans „Gräfenrodaer Straße“ der Stadt Oberhof - bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand Januar 2024 - ist gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

3.

Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB in Kenntnis zu setzen und zu beteiligen.

5.

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt die Unterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB ins Internet einzustellen.

Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 40-366-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Januar 2024 das städtebauliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Modulbauweise auf den Flurstücken 200/12 und 200/36 der Flur 1 der Gemarkung Oberhof.

Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 40-367-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Januar 2024 das städtebauliche Einvernehmen zum Neubau eines Kommunikations- und Gästezentrums auf dem Flurstück 1/57 der Flur 4 der Gemarkung Oberhof.

Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
7 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung
Beschluss Nr.: 40-368-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Januar 2024 das städtebauliche Einvernehmen zum Vorbescheid Ersatzneubau Apartment-Hotel auf dem Flurstück 26/58, Flur 17, Gemarkung Oberhof.

Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 40-369-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Januar 2024 das städtebauliche Einvernehmen zur Verlängerung der Aufstellerlaubnis für einen Verkaufspavillon auf dem Flurstück 41/4 der Flur 6 der Gemarkung Oberhof.

Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss Nr.: 40-370-24

Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2024 den Erlass der im Entwurf vorliegenden Hauptsatzung.

Abstimmung von 8 anwesenden Stadträten:
7 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung

Beschluss des Stadtrates aus der öffentlichen Sitzung vom 20. Februar 2024

Beschluss Nr.: 41-375-24

1.

Der Bürgermeister wird beauftragt, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum 2. Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf allen notwendigen Ebenen für ein Oberzentrum Südthüringen bestehend aus den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof einzusetzen.

2.

Die landesplanerische Etablierung eines dezentralen, räumlich unzusammenhängenden Oberzentrums Südthüringen in Form eines losen Städteverbundes lehnen die Stadträte ab.

3.

Der im Regionalen Entwicklungskonzept „Oberzentrum Südthüringen“ vom 15. Juni 2021 beschriebene und bereits beschrittene Weg der engen Anbindung der Städte Meiningen und Schmalkalden durch rechtsverbindliche Kooperationsvereinbarungen ist konsequent weiter anzustreben.

Abstimmung von 11 anwesenden Stadträten:
11 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung