Titel Logo
Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Oberhof

für das Haushaltsjahr 2025

Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Oberhof erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhof durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzung auf der Internetseite www.stadt-oberhof.de. Nachfolgend wird die Bekanntmachung der Haushaltssatzung nachrichtlich abgedruckt.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit dem Beschluss Nr. 6-59-25, 6-60-25 hat der Stadtrat der Stadt Oberhof in öffentlicher Sitzung am 11. Februar 2025 die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

2.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 27.02.2025, Geschäftszeichen 13-1517-6/25-47 die rechtsaufsichtliche Würdigung und Zulassung der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erteilt.

3.

Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan vom Tag der Veröffentlichung zwei Wochen zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadtverwaltung Oberhof in 98559 Oberhof, Zellaer Str.10, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung der Stadt Oberhof

(Landkreis Schmalkalden-Meiningen)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Oberhof folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.757.179 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.060.180 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird mit 0 € festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sind in einer gesonderten Hebesatzung festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 770.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Oberhof, den 03. März 2024 —  Siegel

Daniel Fischer

Bürgermeister