Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Oberhof erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhof durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzung auf der Internetseite www.stadt-oberhof.de. Nachfolgend wird die Bekanntmachung der Haushaltssatzung nachrichtlich abgedruckt.
| 1. | Mit dem Beschluss Nr. 6-59-25, 6-60-25 hat der Stadtrat der Stadt Oberhof in öffentlicher Sitzung am 11. Februar 2025 die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 27.02.2025, Geschäftszeichen 13-1517-6/25-47 die rechtsaufsichtliche Würdigung und Zulassung der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erteilt. |
| 3. | Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan vom Tag der Veröffentlichung zwei Wochen zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadtverwaltung Oberhof in 98559 Oberhof, Zellaer Str.10, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. |
Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Oberhof folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.757.179 € |
| und | ||
im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.060.180 € |
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird mit 0 € festgesetzt.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sind in einer gesonderten Hebesatzung festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 770.000 € festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Oberhof, den 03. März 2024 — Siegel
Daniel Fischer
Bürgermeister