Titel Logo
Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung der Stadt Oberhof

Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Oberhof erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhof durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzung auf der Internetseite www.stadt-oberhof.de. Nachfolgend wird die Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages nachrichtlich abgedruckt.

3. Änderungssatzung zur Satzung

über die Erhebung eines Kurbeitrages

in der Stadt Oberhof (Kurbeitragssatzung)

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) sowie der §§ 1, 2 und 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), hat der Stadtrat der Stadt Oberhof in seiner Sitzung am 28. Oktober 2025 folgende dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof vom 3. August 2011, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 19. Dezember 2024, beschlossen:

Artikel I
Änderung der Satzung

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag:

a)

für Erwachsene über 16 Jahre:

3,00 Euro

b)

für Kinder von 7 - 16 Jahre

1,50 Euro

c)

für Behinderte ab GB50 und

eingetragene Begleitpersonen

mit dem Merkzeichen B

1,50 Euro

Artikel II
Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.

Oberhof, den 30. Januar 2026

Daniel Fischer ⇔Siegel

Bürgermeister