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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Oberhof für das Haushaltsjahr 2023

der Haushaltssatzung der Stadt Oberhof für das Haushaltsjahr 2023

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit dem Beschluss Nr. 34-294-23 hat der Stadtrat der Stadt Oberhof in öffentlicher Sitzung am 14. März 2023 die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 13.04.2023, Geschäftszeichen 13-1517-116/23-47 die rechtsaufsichtliche Würdigung und Zulassung der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erteilt.

3.

Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan vom Tag der Veröffentlichung zwei Wochen zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadtverwaltung Oberhof in 98559 Oberhof, Zellaer Str.10, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der Stadt Oberhof (Landkreis Schmalkalden-Meiningen)

für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 181) zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. April 2014 (GVBl. S. 150), erlässt die Stadt Oberhof folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.642.576 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.202.662 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird mit 0 € festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sind in einer gesonderten Hebesatzung festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 770.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Hebesatz für die Tourismusabgabe wird auf 0,5 v.H. festgesetzt.

§ 7

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Oberhof, den 18. April 2023

Siegel

Thomas Schulz

Bürgermeister