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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 4/2023
Mitteilungen
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Information der Friedhofsverwaltung

Informationsblatt Urnengemeinschaftsanlagen auf dem Waldfriedhof Oberhof

1.

Die Benutzung der Anlagen unterliegt den Bestimmungen der zurzeit gültigen Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhof. Die Vergabe der Urnenplätze wird der Reihe nach durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen.

2.

Die Beschriftung der Platte/Kissenstein erfolgt mit Vor- und Nachname sowie der Angabe des Geburts- und Sterbejahres.

3.

Die Pflege und Instandhaltung der Urnengemeinschaftsanlagen wird durch die Stadt Oberhof vorgenommen (pflegefreie Grabart).

4.

Auf den Urnengemeinschaftsanlagen dürfen Schnittblumen, Kränze und anderer Grabschmuck nur im Rahmen einer Bestattung abgelegt werden. Gestat­tet ist ansonsten Blumenschmuck in einer Schale pro Namensplatte in angepasster Größe. Das Ablegen von Blumen und Naturmaterialien sowie anderer nicht verrottbarer Deko-Artikel (z. B. Grablampen, Figuren, Steine u. ä.) ist nicht gestattet. Die Friedhofsverwaltung ist ansonsten berechtigt, abgelegte Blumen, Kränze oder andere Gegenstände jederzeit zu entfernen und zu entsorgen.

5.

Die Verwaltung ist verpflichtet und berechtigt, verdorbene und verwelkte Pflanzen zu entsorgen. Dazugehörige Schalen werden neben dem Abfallcontainer abgestellt und können von den Hinterbliebenen wieder mitgenommen werden.

6.

Auf den Grabstätten (Platten/Kissensteine) vorgefundener Grabschmuck, der über das festgelegte Maß hinausgeht (siehe Pkt. 4) wird vom Bauhof/Friedhofsverwaltung entfernt.

7.

Blumenschmuck von der Trauerfeier bzw. Beisetzung ist von den Hinterbliebenen spätestens 2 Wochen nach dem Termin abzuräumen.