Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. März 2024 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und den notwendigen Anlagen für das Jahr 2024.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. März 2024 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. März 2024 den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof nimmt die Berichte zur Prüfung der Jahresrechnungen 2020 und 2021 des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen zur Kenntnis. Die geprüften Jahresrechnungen werden entsprechend festgestellt.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt dem Bürgermeister und dem ehrenamtlichen Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 die Entlastung.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner Sitzung am 12.03.2024 die erneute Anerkennung / Verlängerung des Prädikates „Staatlich anerkannter Erholungsort“ ab dem 25.02.2025 zu beantragen.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. März 2024 das städtebauliche Einvernehmen zur Aufstellung eines Verkaufspavillon auf den Flurstücken 41/13 und 41/26 der Flur 6 der Gemarkung Oberhof.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 12. März 2024 das städtebauliche Einvernehmen zum Neubau eines Anbaus und Garage an vorhandenes Einfamilienhaus auf dem Flurstück 484/1 der Flur 2 der Gemarkung Oberhof.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof stellt das Planverfahren zum Bebauungsplan Sondergebiet „Golfareal Schuderbachswiese“ ein und hebt hiermit den Beschluss Nr. 43-036-18 (Aufstellungsbeschluss) vom 16. Oktober 2018 auf.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof trifft in seiner öffentlichen Sitzung am 12. März 2024 den Grundsatzbeschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Golfplatz „Schuderbachs Wiesen“. Der Bürgermeister wird beauftragt, Angebote von fachlich versierten Unternehmen zur Durchführung des Aufhebungsverfahrens einzuholen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) zum 2. Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen vom 16. Januar 2024 gegenüber dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft fristgerecht die als Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben. Die Anlage ist Teil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur Gründung eines Planungsverbandes im Rahmen der KAG „Entwicklung Oberzentrum Südthüringen“ notwendigen Schritte einzuleiten.