Angenommen werden ausschließlich Pflanzenabfälle, die von an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken stammen (entsprechend der Regelungen der aktuellen Abfall- und Abfallgebührensatzung des Landkreises).
Pflanzenabfälle gewerblich genutzter Grundstücke werden nicht angenommen.
Bei der Annahme von Pflanzenabfällen wird unterschieden in
Die Container sind deutlich gekennzeichnet, sodass eine korrekte Trennung der Abfälle problemlos möglich ist.
Nicht angenommen werden:
Bitte achten Sie darauf, nur die genannten Grünschnittabfälle anzuliefern und die Container entsprechend den Vorgaben zu nutzen!
Um einen reibungslosen Ablauf der Entsorgung zu gewährleisten, ist den Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort jederzeit Folge zu leisten.