Titel Logo
Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 4/2025
Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Grünschnittannahme am Bauhof Oberhof

Angenommen werden ausschließlich Pflanzenabfälle, die von an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken stammen (entsprechend der Regelungen der aktuellen Abfall- und Abfallgebührensatzung des Landkreises).

Pflanzenabfälle gewerblich genutzter Grundstücke werden nicht angenommen.

Bei der Annahme von Pflanzenabfällen wird unterschieden in

  • Krautiger Grünschnitt, wie z. B. Grasschnitt und Laub
  • Holzige Pflanzenabfälle, wie Obstgehölz, Heckenschnitt und abgeleerte Weihnachtsbäume

Die Container sind deutlich gekennzeichnet, sodass eine korrekte Trennung der Abfälle problemlos möglich ist.

Nicht angenommen werden:

  • Nahrungsmittel-, Küchen- und Schlachtabfälle
  • Abfälle in flüssiger Form
  • Baumstümpfe
  • Schnittholz, Balken und Bretter
  • Fenster, Türen und Gartenzäune
  • Haus- und Sperrmüll
  • Bauschutt

Bitte achten Sie darauf, nur die genannten Grünschnittabfälle anzuliefern und die Container entsprechend den Vorgaben zu nutzen!

Um einen reibungslosen Ablauf der Entsorgung zu gewährleisten, ist den Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort jederzeit Folge zu leisten.