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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Oberhof für das Haushaltsjahr 2026

Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt Oberhof erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhof durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzung auf der Internetseite www.stadt-oberhof.de. Nachfolgend wird die Bekanntmachung der Haushaltssatzung nachrichtlich abgedruckt.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk:

1.

Mit dem Beschluss Nr. 14-117-26, 14-119-26, 14-121-26 hat der Stadtrat der Stadt Oberhof in öffentlicher Sitzung am 03. Februar 2026 die Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

2.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat mit Schreiben vom 23.03.2026, Geschäftszeichen 13-1517-609/25-47 die rechtsaufsichtliche Würdigung und Zulassung der Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erteilt.

3.

Gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan vom Tag der Veröffentlichung zwei Wochen zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Stadtverwaltung Oberhof in 98559 Oberhof, Zellaer Str.10, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der Stadt Oberhof

(Landkreis Schmalkalden-Meiningen)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 19 in Verbindung mit den §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO-), in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Stadt Oberhof folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.926.758 €

und

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.230.896 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird mit 0 € festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sind in einer gesonderten Hebesatzung festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 770.000 € festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Oberhof, den 31. März 2026⇔Siegel

Daniel Fischer

Bürgermeister