Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat in der Sitzung am 9. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30. Mai 2023 bis 6. Juni 2023 im Rathaus der Stadt Oberhof, Zellaer Straße 10, Zimmer 15, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, bei der Stadtverwaltung Oberhof schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der jeweils geltenden Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Oberhof, den 10. Mai 2023
Thomas Schulz
Bürgermeister