Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) der 1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Kehltal“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)
Der Stadtrat der der Stadt Oberhof hat am 09.05.2023 mit Beschluss-Nr. 35-317-23 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Kehltal“ - mit Verfahrensänderung gefasst.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt als „qualifizierter Angebotsbebauungsplan“.
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oberhof, Flur 12, die Flurstücke 34/4, 34/15 tw, 34/16, 73/17 tw, 73/35, 73/45 und 73/46. Im Zuge der Bebauungsplanänderung erfolgt eine Erweiterung des Geltungsbereiches nach Norden, um die alte Garagenanlage einzubeziehen.
Das Plangebiet liegt südöstlich der Kernstadt Oberhof und wird im Nordwesten von der Landesstraße L 3247 und im Osten von der Landesstraße L 2273 begrenzt. Im Westen grenzt der Bauhof der Stadt Oberhof an und im Süden schließt sich Wald an.
Eines der Ziele der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Kehltal“ ist die geplante Erweiterung des bestehenden Hotels „Traumblick“. Hierzu soll ein Verbindungsbau zum bestehenden Hotel geschaffen werden. Ebenso soll eine städtebauliche Neuordnung des nördlich gelegenen Bereiches durch den Rückbau des Garagenkomplexes und die Schaffung neuer Stellflächen erfolgen. Da das Vorhaben mit dem bestehenden einfachen Bebauungsplan nicht umsetzbar ist, muss eine Bebauungsplanänderung mit Verfahrenswechsel erfolgen.
Oberhof, den 16.05.2023 — -Siegel-
Thomas Schulz
Bürgermeister