Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2024 im Verwaltungshaushalt die Bildung von Kasseneinnahmeresten in Höhe von 118.465,27 € und Kassenausgabereste in Höhe von 16.535,84 € für das Jahr 2023.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof nimmt den Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird die geprüfte Jahresrechnung durch den Stadtrat festgestellt.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 die Änderung der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2024 die Planung der Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes Gräfenrodaer Straße stufenweise an das Büro rebo consult, Unterbreizbach zum Honorarangebotspreis von 79.846,87 € brutto zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 das städtebauliche Einvernehmen zum Brandschutzkonzept mit Nutzungsanpassung der Dreifelderhalle Oberhof auf dem Flurstück 328/12 der Flur 2 der Gemarkung Oberhof.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof erteilt in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 das städtebauliche Einvernehmen zur Sanierung und Erweiterung des Eingangsbereichs sowie Anbau von Vordächern der Skihalle Oberhof auf dem Flurstück 1/40 der Flur 4 der Gemarkung Oberhof.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 den Auftrag zur Versiegelung des Fußbodens eines Gruppenraumes in der Kindertagesstätte an den Malerfachbetrieb Koch zum Angebotspreis von 15.627,08 € brutto zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 den Auftrag zur Renovierung eines Gruppenraumes in der Kindertagesstätte an den Malerbetrieb Volker Hirsch zum Angebotspreis von 2.643,63 € brutto zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt:
| 01 | Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 02 | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
Der Stadtrat der Stadt Oberhof beschließt:
| 01 | Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan „Gräfenrodaer Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], in der Fassung vom April 2024, bestehend aus der Planzeichnung (M 1: 500) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, als Satzung. |
| 02 | Die Begründung zum Bebauungsplan „Gräfenrodaer Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren] vom April 2024 wird gebilligt. |
| 03 | Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan „Gräfenrodaer Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren], gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bei der Verwaltungsbehörde die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan „Gräfenrodaer Straße“ [Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren] mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |