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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Veröffentlichung im Internet

Übersichtslageplan mit dem Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Hotel und Ferienhäuser „Am Rennsteig“ der Stadt Oberhof

des Entwurfes des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet Hotel und Ferienhausgebiet „Am Rennsteig“ der Stadt Oberhof nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 28.04.2026 mit Beschluss-Nr. 16-138-26. in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur Veröffentlichung des Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Hotel und Ferienhausgebiet „Am Rennsteig“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht mit integrierter Grünordnung inkl. Bestands- und Konfliktkarte sowie Maßnahmenkarte in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 18.03.2026 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.

Der Entwurf zur Veröffentlichung des Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Hotel und Ferienhausgebiet „Am Rennsteig“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht mit integrierter Grünordnung inkl. Bestands- und Konfliktkarte sowie Maßnahmenkarte (Fassung mit Stand vom 18.03.2026), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten/Genehmigungen (Schallimmissionsprognose, Geotechnischer Bericht, Bemessung Versickerungsanlagen und Ausnahmegenehmigung von den Verboten nach § 30 BNatSchG) und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

vom 26.05.2026 bis einschließlich 30.06.2026

im Internet unter https://www.stadt-oberhof.de/bekanntmachungen/bauamt/bauamt-laufende-verfahren/ zur Einsicht bereitgestellt. Die DIN 4109-1:2018-01 wird ausschließlich in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen,

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch an bauamt@oberhof.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.

dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Hotel und Ferienhausgebiet „Am Rennsteig“ der Stadt Oberhof, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht mit integrierter Grünordnung inkl. Bestands- und Konfliktkarte sowie Maßnahmenkarte (Fassung mit Stand vom 18.03.2026), die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten/Genehmigungen (Schallimmissionsprognose, Geotechnischer Bericht, Bemessung Versickerungsanlagen und Ausnahmegenehmigung von den Verboten nach § 30 BNatSchG)] in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgt.

Die DIN 4109-1:2018-01 wird ausschließlich in der Stadtverwaltung Oberhof, Bauamt, Zellaer Straße 10, 98559 Oberhof zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Das Plangebiet (Geltungsbereich) liegt westlich der Ortslage von Oberhof. Es wird im Norden, Osten, Süden und Westen von Waldflächen begrenzt. Nördlich und östlich tangiert die „Tambacher Straße“ (Landesstraße 1128) das Plangebiet. Weiterhin liegen nördlich vom Geltungsbereich die „Lotto Thüringen Eisarena Oberhof“ (Rennschlitten- und Bobbahn) sowie die „Lotto Thüringen Skisport-Halle“.

Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Hotel und Ferienhausgebiet „Am Rennsteig“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Hotel und Ferienhausgebiet „Am Rennsteig“ wird durch die Stadt Oberhof aufgestellt, um die Umsetzung eines Biohotels mit Ferienhäusern zu ermöglichen. Das Interesse der Stadt, das Übernachtungsangebot durch dieses Projekt auszuweiten, ergibt sich daraus, dass das Hotel als „Biohotel“ umgesetzt werden soll und damit eine Zielgruppe anspricht, welche in Oberhof bisher nicht oder kaum bedient wird (naturbewusste Urlauber).

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I.
Aus dem Umweltbericht

Im vorliegenden Umweltbericht mit integrierter Grünordnung erfolgte die Bestandserfassung, -bewertung sowie Auswirkungsanalyse bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:

Mensch

-

Informationen zur Betroffenheit der menschlichen Gesundheit und der Bevölkerung insbesondere durch potentielle Lärmimmissionen

Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt

-

Beschreibung der vorhandenen Vegetationsstrukturen und Tierarten im Plangebiet

Boden / Fläche / Wasser

-

Informationen zu vorhandenen Bodenarten im Plangebiet

-

Informationen zur vorhandenen Flächennutzung im Plangebiet

-

Informationen zu vorhandenen Oberflächengewässern (Still- und Fließgewässer) und zur Grundwassersituation im Plangebiet

Klima / Luft

-

Informationen zur Luftsituation im Plangebiet sowie zum Klimabezirk und den dazugehörigen Parametern (Niederschlag, Temperatur, Wind)

Landschaft

-

Informationen zum Naturraum, Oberflächengestalt und der landschaftlichen Strukturierung des Untersuchungsraumes und zur Betroffenheit der Landschaft

Kultur- und Sachgüter

-

Information zum Vorhandensein und zur Betroffenheit von Kultur- und Sachgütern

Wechselwirkungen

-

Informationen zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete

-

Angaben zu vorhandenen Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Special Protection Area (SPA-Gebieten [Vogelschutzgebieten]) im Untersuchungsraum und der Umgebung

-

Angaben zu weiteren Schutzgebieten im Untersuchungsraum und der Umgebung (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark, Naturpark, u.a.)

-

Angaben zu gesetzlich geschützten Biotopen

-

Angaben zum Vorhandensein von Heilquellenschutzgebieten sowie Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten einschließlich Informationen zu geltenden Regelungen in Wasserschutzgebieten

Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

-

Angaben zur Eingriffsvermeidung, -minimierung sowie zur Kompensation des geplanten Eingriffs (Beschreibung der geplanten Kompensationsmaßnahmen)

-

Aussagen/Maßnahmen zum Wasserschutz aufgrund der Lage in Wasserschutzgebieten

II.
Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Thüringer Landesverwaltungsamt -
Raumordnung und Landesplanung vom 07.08.2025

-

das Plangebiet liegt im Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung FS 57 des Regionalplan Südwestthüringen

-

im Entwurf des geänderten Regionalplans Südwestthüringen werden die Flächen des Vorbehaltsgebiets in diesem Bereich in das Vorranggebiet Freiraumsicherung FS 57 einbezogen

-

es bestehen keine grundsätzlichen raumordnerischen Bedenken gegen die vorgelegte Planung

Thüringer Landesverwaltungsamt -
beratende planungsrechtliche Hinweise zum Planverfahren und Planentwurf vom 07.08.2025

-

es gelten verschiedene gesetzliche Verbote, u.a. aufgrund gesetzlich geschützter Biotope und forstrechtlicher Regelungen; eine objektive Ausnahme- bzw. Befreiungslage ist nachzuweisen

-

es erfolgt die Einbeziehung von Waldflächen

Landratsamt Schmalkalden -
Fachdienst Bauaufsicht, Kreisplanung vom 08.08.2025

-

das Plangebiet liegt vollständig im Naturpark „Thüringer Wald“ sowie in einer festgesetzten bzw. geplanten Trinkwasserschutzzone

-

es liegen mehrere Flächen- sowie Einzelbiotope im Plangebiet

-

der Umfang der versiegelten Flächen soll auf das notwendige Minimum reduziert werden

Landratsamt Schmalkalden -
Untere Immissionsschutzbehörde vom 08.08.2025

-

der Planungsgrundsatz des § 50 BImSchG ist einzuhalten (bei raumbedeutsamen Planungen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermeiden werden)

-

es wirken auf das Plangebiet eine Vielzahl vom Emittenten ein, weshalb eine Schallimmissionsprognose vorgelegt wurde

-

die Berechnungen ergaben, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 in beiden Sondergebieten tags sicher eingehalten werden; nachts sind im 5. Obergeschoss des geplanten Hotels Richtwertüberschreitungen möglich

-

es wurden passive Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen, welche im Bebauungsplan festgesetzt wurden; mit der Umsetzung der Festsetzungen werden die immissionsschutz-rechtlichen Belange hinreichend gewahrt

Landratsamt Schmalkalden -
Untere Wasserbehörde vom 08.08.2025

-

es ist für das Vorhaben eine Befreiung nach § 52 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich; diese kann unter Berücksichtigung der vorliegenden Planung in Aussicht gestellt werden

-

die Flächeninanspruchnahme ist reduziert; es erfolgt eine dezentrale Regenwasser-bewirtschaftung; die Abwasserseitige Erschließung ist gesichert

-

das Vorhaben befindet sich in der Schutzzone III A des in Revision befindlichen Trinkwasserschutzgebietes für die Ohra; aus diesem Grund ist bei der Umsetzung der Bauleitplanung auf den Trinkwasserschutz zu achten

Landratsamt Schmalkalden -
Untere Naturschutzbehörde vom 08.08.2025

-

im Bereich des geplanten Sondergebietes Hotel befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop, welches teilweise überbaut werden soll; es besteht die Möglichkeit für die Zulassung einer Ausnahme, wenn die Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann

-

die Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen sind während der Arbeiten umzusetzen (Oberbodenschutz, Baum- und Gehölzschutz, Gewässer- und Grundwasserschutz); der Schutz des vorhandenen Biotopes muss zwingend vor dem Baubeginn erfolgen

-

die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen (Entsiegelung, Anlage eines Biotopes, Dachbegrünung, Anlage eines gestuften Waldrandes) sind zwingend ein Jahr nach der Fertigstellung des Hotels umzusetzen

Landratsamt Schmalkalden -
Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 08.08.2025

-

die Festsetzung von separaten Grundflächenzahlen für die jeweiligen Zonen wird befürwortet

-

die bodenfunktionsbedingten Ausgleichsmaßnahmen sollten durch Auflockerung der Bodenverdichtungen ergänzt werden

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -
Belange Grundwasser, Wasserschutzgebiete vom 30.07.2025

-

das Verfahrensgebiet befindet sich vollständig in der in Planung befindlichen Wasserschutzzone III; zudem befindet es sich vollständig in der festgesetzten Wasserschutzzone III

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz -
Belange Hydrogeologie/Grundwasser-schutz vom 30.07.2025

-

aufgrund der am Standort vorzufindenden Grundwasserüberdeckung und der daraus resultierenden ungünstigen Sickerwasserverweilzeiten sowie der Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes sind besondere Schutzmaßnahmen gegenüber dem Eindringen von Wasserschadstoffen in den Untergrund zu treffen

Thüringer Fernwasserversorgung vom 29.07.2025

-

der Bereich befindet sich in der Zone III des Wasserschutzgebietes der Trinkwassertalsperre Ohra

-

die Belange des Trinkwasserschutzes werden durch Festsetzungen im Bebauungsplan, durch Verankerung besonderer Vorkehrungen in der Begründung als auch im Umweltbericht auf Ebene der Bauleitplanung ausreichend und sachgerecht berücksichtigt

-

im Rahmen der Vorhabengenehmigung sind zusätzlichen Prüfungen zu berücksichtigen (Prüfungen der hydrogeologischen Situation, Beeinträchtigungen von Grundwasserschichtleitern)

ThüringenForst vom 18.08.2025

-

in den Offenbereichen des Geländes sind Biotope ausgewiesen

-

das Vorhabengebiet ist von Waldflächen umgeben

-

das Vorhaben ist bereits dahingehend optimiert, dass größtenteils auf versiegelten Flächen gebaut wird

-

der Waldabstand von 30,00 m nach § 26 Thüringer Waldgesetz ist sicherzustellen; dies erfolgt durch die Umsetzung einer Waldrandzone

-

da Wald von der Maßnahme betroffen ist, ist eine Nutzungsartenänderung nach § 10 Thüringer Waldgesetz notwendig

-

das Vorhaben ist aus forstfachlicher Sicht zustimmungsfähig; dies begründet sich durch eine Vorortbegehung, der Vorstellung der Maßnahme, den geplanten Pflanzmaßnahmen und dem Inhalt des Bebauungsplanes

-

die geplanten Maßnahmen der Waldrandgestaltung werden eher als waldbaulich und ökologisch vorteilhaft für den angrenzenden Wald erachtet

III.
Aus Gutachten/Genehmigungen

-

es liegt eine „Schallimmissionsprognose LG 55/2021-A für den Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet Hotel und Ferienhausgebiet „Am Rennsteig" der Stadt Oberhof“, in der Fassung vom 23.04.2025, des Ingenieurbüros Frank und Schellenberger GbR (IFS) vor; in dem Gutachten erfolgt eine Prüfung bezüglich der Auswirkungen durch bestehenden Nutzungs- und Anlagenbedingten Lärm, welcher außerhalb des Plangebietes entsteht, auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und die Festlegung daraus resultierender Maßnahmen

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es liegt ein Geotechnische Bericht „Neubau "Ostara" Waldresort Oberhof, Biohotel mit Ferienhäusern“, in der Fassung vom 04.11.2022 (Projekt-Nr. 240684-01), der Ingenieurgesellschaft mbH vor; das Baugrundgutachten beschreibt die örtlichen Baugrundverhältnisse, zudem wurden umweltchemische Analysen zur abfalltechnischen Bewertung, bodenmechanische Untersuchungen und zur Umsetzung einer Versickerungsanlage ein Schluckversuch durchgeführt

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es liegt eine „Bemessung Rigolenversickerung nach DWA-A 138, Projekt-Nr. 240682-01: "Sickeranlagen Waldresort Oberhof, Fa. Ostara GmbH““, in der Fassung vom 09.10.2024, der Ingenieurgesellschaft mbH vor; die Bemessung Rigolenversickerung bewertet die Versickerungsfähigkeit des vorhandenen Untergrundes an den geplanten Rigolenstandorten mittels Sickerversuchen und nimmt eine Bemessung der Sickerrigolen vor

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es liegt Ausnahmegenehmigung von den Verboten nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 15 ThürNatG für die teilweise Zerstörung eines gesetzlich geschützten Biotopes für den Neubau des Hotels und der Ferienhäuser in der Gemarkung Oberhof im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Rennsteig", vom 01.12.2025 (Zeichen 55/Po/074/117B/25), vor; die Ausnahme-genehmigung ist zur Umsetzung des geplanten Vorhabens und dem Eingriff in ein gesetzlich geschütztes Biotope nach § 15 ThürNatG i.V.m. § 30 BNatSchG erforderlich

Oberhof, den 11.05.2026 -Siegel-

Fischer

Bürgermeister