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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Az: 57052821
Katasterbereich Schmalkalden
Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Oberhof

Gemarkung:

Oberhof

Flur(en):

2

Flurstück(e):

217/1, 242/4, 242/5, 242/6, 243, 244/5, 245, 250/5, 253/5, 253/6, 256/1, 256/5, 256/6, 262/3, 262/6, 262/9, 262/10, 263/6, 263/7, 263/8, 263/9, 264/3, 264/5, 264/7, 265/1, 265/3, 265/5, 266/1, 266/2, 267/2, 267/11, 267/13, 267/14, 269/1, 269/3, 269/4, 270/2, 270/3, 270/4, 271, 297/1, 297/4, 324/4, 326/22, 326/23, 326/26, 348, 352/7, 401/5, 416, 420/1, 422/2, 424/1, 424/2, 425/8, 426/3, 426/4, 428/3, 428/4, 433/11, 435/2, 439/5, 455/7, 455/10, 456/3, 460/4, 467/1, 470/18, 470/45, 473/2, 474/2, 474/3, 475/1, 475/2, 476/2, 476/5, 477/4

wurde eine

X

Grenzfeststellung

X

Grenzwiederherstellung

X

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16.12.2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom

10.07.2023 bis 10.08.2023

in der Zeit von

Mo. bis Do.
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr

Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

in den Räumen des

Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Schmalkalden

Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden

eingesehen werden.

Für eine Einsichtnahme wird um Voranmeldung (per Tel.Nr. +49 (361) 57 4042 600 oder per E-Mail an „poststelle.schmalkalden@tlbg.thueringen.de“) gebeten.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Schmalkalden

Hoffnung 30, 98574 Schmalkalden

schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Olaf Krech

Referatsleiter

siehe auch:

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche