Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) sowie der §§ 1, 2 und 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Stadtrat der Stadt Oberhof in seiner Sitzung am 9. Mai 2023 folgende erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Oberhof beschlossen:
§ 9 Abs. 5 „Einzug und Abführung des Kurbeitrages, Haftung“ wird wie folgt neu gefasst:
„§ 9
Einzug und Abführung des Kurbeitrages, Haftung
(5) Der Wohnungsgeber (Vermieter) hat die Meldeformulare fortlaufend zu führen. Sie sind für ein Jahr ab der letzten Eintragung aufzubewahren.
Diese 1. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Oberhof, den 20. Juni 2023 — Siegel
Thomas Schulz
Bürgermeister