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Stadtbote - Amtsblatt für die Stadt Oberhof
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2024 erfolgen gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Oberhof auf der Internetseite der Stadt Oberhof (www.stadt-oberhof.de). Nachrichtlich werden die öffentlichen Bekanntmachungen nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Bürgermeisters

vom 26. Mai 2024 in der Stadt Oberhof

Bei der Bürgermeisterwahl in der Stadt Oberhof wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Es war ein Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen (Mehrheitswahl).

A

Zahl der Wahlberechtigten

1.297

B

Zahl der Wähler/innen

834

C

Zahl der ungültige Stimmabgaben

59

D

Zahl der gültige Stimmabgaben

775

 — 

1) Der Gewählte ist durch X gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte - bei der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber - kann binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Oberhof, 28. Mai 2024

Orthey

Wahlleiter

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Stadtratswahlen

vom 26. Mai 2024 in der Stadt Oberhof

Der Wahlausschuss der Stadt Oberhof hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2024 das endgültige Gesamtergebnis der Stadtratsmitgliederwahlen vom 26. Mai 2024 ermittelt und folgende Festlegungen getroffen:

A

Wahlberechtigte insgesamt

1.297

B

Zahl der Wähler/innen

839

C

Zahl der ungültige Stimmabgaben

21

D

Zahl der gültige Stimmabgaben

818

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt

2.434

Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber/innen fallenden Stimmen; Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze, sowie die Reihenfolge der Bewerber/innen im Wahlvorschlag:

* Die Gewählten sind durch X gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Oberhof, 28. Mai 2024

Orthey

Wahlleiter