Bei der Stadt Oberhof ist zum 01.11.2024 die Stelle
neu zu besetzen.
Die Vollzeitstelle ist zunächst nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) für zwei Jahre befristet. Bei entsprechender Bewährung kann sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt werden.
| - | Unterhaltung der öffentlichen Grün-, Frei- und Verkehrsflächen, |
| - | Reinigung der öffentlichen Verkehrs- und WC-Anlagen, |
| - | Winterdienst im Schichtsystem, einschließlich an Wochenend- und Feiertagen, |
| - | Unterhaltung der kommunalen Gebäude und Anlagen |
| - | einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Garten-und Landschaftsbauer oder in einem vergleichbaren handwerklichen Beruf |
| - | körperlicher Belastbarkeit |
| - | handwerklichen Fähigkeiten |
| - | Führerschein Klassen B und C |
| - | Bereitschaft zur Wochenend- und Schichtarbeit. |
Das Arbeitsverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Die Stelle ist bei Erfüllung der Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
Die Bewerbung richtet sich an alle qualifizierten Bewerber:innen unabhängig vom Geschlecht. Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle von Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung übermittelten Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt werden. Ihre Daten werden nur für den Bewerbungsprozess verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und Ihre persönlichen Daten gelöscht.
Ihre vollständige, aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.09.2024 an folgende Adresse:
| Stadtverwaltung Oberhof |
| Bürgermeister Daniel Fischer |
| - persönlich - |
| Zellaer Str. 10 |
| 98559 Oberhof |
oder per E-Mail an:
| personalamt@stadt-oberhof.de |