Übersichtslageplan mit dem Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Am Kehltal“ der Stadt Oberhof (Kartengrundlage: DTK10; Quelle „Thüringen Viewer“, TLBG ©; ohne Maßstab)
Der Stadtrat der Stadt Oberhof hat am 12.09.2023 mit Beschluss-Nr. 37-330-23 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kehltal“, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oberhof, Flur 12, die Flurstücke 22/10 (teilweise), 34/4, 34/16, 34/19 (teilweise), 72/48 (teilweise), 73/17, 73/35, 73/45 und 73/46.
Das Plangebiet liegt südöstlich der Kernstadt Oberhof und wird im Nordwesten von der Landesstraße L 3247 und im Osten von der Landesstraße L 2273 begrenzt. Im Westen grenzt der Bauhof der Stadt Oberhof an und im Süden schließt sich Wald an. Im Norden des Geltungsbereiches befindet sich ein Garagenkomplex und im Süden ein Hotel.
Die Lage des Bebauungsplans ist der Anlage (Übersichtslageplan) zu entnehmen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Ziele der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kehltal“ ist die geplante Erweiterung des bestehenden Hotels „Traumblick“. Hierbei soll ein Neubau mit Verbindung zum bestehenden Hotel umgesetzt werden. Ebenso soll eine städtebauliche Neuordnung des nördlich gelegenen Bereiches durch den Rückbau des Garagenkomplexes und die Schaffung neuer Stellflächen erfolgen. Der bereits rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan „Zum Kehltal“ wird dabei vollumfänglich überplant. Der Beschluss Nr. 35-317-23 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Zum Kehltal“ wird aus Verfahrensgründen aufgehoben.
Anlage:
Oberhof, den 19.09.2023 — -Siegel-
Schulz
Bürgermeister