Einladung zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung
Am Dienstag, dem 07.02.2023 um 18:30 Uhr
findet im Jugendtreff Deesbach, Wagengasse 26, 98744 Deesbach
eine nichtöffentliche Mitgliederversammlung der Angliederungsgenossenschaft Deesbach (AG Deesbach) statt. Eingeladen sind hiermit alle Jagdgenossen, die im Grundbuch eingetragene Eigentümer von jagdlich genutzten land- und forstwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Deesbach sind.
Jeder teilnehmende Eigentümer hat seine Grundflächen nachzuweisen. (Grundbuchauszug).
Tagesordnung:
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
| 2. | Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen und Feststellung zur Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntmachung und Beschluss zur Tagesordnung |
| 4. | Informationen und Feststellung zur Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, deren Fortschreibung und den Verordnungen |
| 5. | Bericht Notvorstand zum Berichtszeitraum Jahr 2018 - 2022 mit Stand / Inhalt und Berichten: allgemeine Rechtslage, behördliche Festlegungen, Corona, Flächenstand, Bericht Angliederungsgegebenheiten, Bericht Sachstand Jagd, Finanzbericht, Bericht Haushaltsplanung, neue jagdrechtliche Gesetzlichkeiten |
| 6. | Vorstellung der neuen Mustersatzung für Jagdgenossenschaften in Thüringen (ThJGAVO), Diskussion zur Neufassung der Satzung der AG |
| 7. | Beschluss zur Änderung und Neufassung der Satzung der AG unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in der Mustersatzung |
| 8. | Beschluss zur Entlastung Notvorstand zum Bericht mit Stand / Inhalt und den Berichten zu den Benennungen in Pkt. 4 Berichtszeitraum 2018 - 2022 |
| 9. | Bericht Sachlage Angliederungsvereinbarung unter Beachtung Pkt. 7 |
| 10. | Vorbereitung von Vorstandswahlen der AG, Erläuterung rechtliche Situation in der Gemarkung, Diskussion |
| 11. | Sonstiges |
| 12. | Vorbereitung der Versammlung zum Jagdjahr 2022 / 2023 unter Beachtung der Ausführungen / Festlegungen zu den vorstehenden Punkten 1. bis 11. |
Anmerkung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch folgende volljährige bevollmächtigte Personen vertreten lassen: seinen Ehegatten, einen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, eine in seinem Dienst beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen. Für die Erteilung der Vollmacht für die in Satz 1 genannten Personen ist die schriftliche Form erforderlich und zur Versammlung vorzulegen, sofern nicht bereits eine gesetzliche oder organschaftliche Vertretungsvollmacht besteht. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden.
Corona-Hinweis: Es gilt die zum Zeitpunkt gültige Corona-Landesverordnung.
gez. Claudia Böhm
Notvorsteher