Der Gemeinderat der Gemeinde Cursdorf hat in seiner Sitzung am 27.10.2022 mit Beschluss-Nr.: 135-27/2022 die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit seinen Anlagen beschlossen. Mit Schreiben vom 27.10.2022 wurde der o.g. Beschluss dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese würdigte das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Cursdorf mit Schreiben vom 12.12.2022 (Az.: 093.902:16_013(22)_1-03/nheu).
Entsprechend der Vorschriften des § 53 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist das Haushaltssicherungskonzept nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis zur Auslegung:
Das Haushaltssicherungskonzept liegt in der Zeit vom 16.01.2023 bis 30.01.2023 zu den üblichen Dienststunden der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ in der Dienststelle Sitzendorf, Hauptstraße 34, 07429 Sitzendorf, Zimmer 207 und in der Dienststelle Stadt Schwarzatal OT Oberweißbach, Markt 5, 98744 Schwarzatal, Zimmer 8a zur Einsichtnahme aus.
Das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Cursdorf ist gem. § 53 a Abs. 4 ThürKO bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes öffentlich zugänglich.
Cursdorf, 20.12.2022
gez. Frank Eilhauer
Bürgermeister
Belehrung:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Cursdorf schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.